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Artikel 3 · BT-Drs. 18/4654 · S. 36
Zu Artikel 3 (Änderung des BNDG)
Zu Artikel 3 (Änderung des BNDG) Zu Nummer 1 (§ 3 BNDG) Die §§ 9a und 9b BVerfSchG-E regeln Einsatzvoraussetzungen und Rahmenbedingungen von verdeckten Mitar- beitern und Vertrauensleuten. Die für das BfV in diesem Bereich angestrebte Rechtssicherheit soll auch für den Bundesnachrichtendienst (BND) gelten. Auch der BND betreibt im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung nach § 1 Absatz 2 BNDG organisationsbezogene Aufklärung, wie sie Regelungsgegenstand der §§ 9a und 9b BVerfSchG ist, durch heimlich eingesetzte Personen. Die §§ 9a und 9b BVerfSchG sollen daher entsprechende Anwendung finden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/4654 Zu Nummer 2 (§ 5 BNDG) Als Auslandsnachrichtendienst sieht sich der BND strategischen und damit typischerweise langfristig ausgerich- teten Fragestellungen gegenüber. Auf diese besondere Aufgabe passt die für das BfV vorgesehene Regelung zur Aktenvernichtung nicht. Um beispielsweise politische Entwicklungen im Ausland fundiert beurteilen zu können, müssen Akten des BND mit personenbezogenen Daten zu relevanten Akteuren regelmäßig über einen fünf Jahre deutlich überschreitenden Zeitraum hinweg als Hintergrund- und Detailwissen verfügbar sein. Auch unterschei- den sich aufgabenbedingt die im BND geführten Akten insofern signifikant von denen des BfV, als es den Akten im BND regelmäßig an einer personenbezogenen Ausrichtung fehlt, da im BND eine stärker themen- und sach- bezogene Arbeitsweise, beispielsweise zum Thema Proliferation, Waffenhandel oder zu bestimmten Regionen, dominiert. Insbesondere existieren im BND keine Personenakten oder Akten, die den Personenakten des BfV vergleichbar wären. In der Folge weisen die Akten im BND einen deutlich weniger stark ausgeprägten Personen- bezu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.706 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/4654, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 134.330–138.036 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 8f1877b39c3b90ef….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP