Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/4654 · S. 35
Zu Artikel 2 (Änderung des MADG)
Zu Artikel 2 (Änderung des MADG) Zu Nummer 1 (§ 3 MADG) Die Änderung des Satzes 1 mit Buchstabe a) stellt klar, dass der Informationsaustausch auch die Landesbehörden für Verfassungsschutz einbezieht. Dies folgt einer Empfehlung der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus, (vgl. Abschlussbericht, Randnummer 475 ff.). Die mit Buchstabe b) angefügten Sätze 2 bis 5 enthalten eine Befugnis zur Einrichtung von automatisierten Ab- rufverfahren aus den getrennt geführten zentralen Dateien einerseits des Verfassungsschutzverbundes, anderer- seits des MAD. Dies betrifft zunächst die Spionage- und Sabotageabwehr, insbesondere aber die für die Bundes- wehr wichtige Beobachtung von Rechtsextremisten, ferner sonstige gewaltorientierte Bestrebungen. Auch die Verbesserung des Informationsaustauschs vor dem Hintergrund des Abschirmauftrags des MAD anlässlich be- sonderer Auslandsverwendungen der Bundeswehr (§ 14 MADG) gewinnt zusätzlich an Bedeutung. Durch den automatisierten Abruf können von den im Einsatz befindlichen Kräften des MAD gestellte Anfragen an das Amt für den MAD – angesichts der dann auch außerhalb von Rahmen- und Bereitschaftsdienstzeiten möglichen Abrufe – bei Eilbedürftigkeit unverzüglich bearbeitet werden. Darüber hinaus können die nach § 12 Absatz 1 SÜG vor- geschriebenen Anfragen automatisiert durchgeführt werden. Die Regelung enthält eine Befugnis, anders als § 6 Satz 1 a. F. bzw. Absatz 2 Satz 1 n. F. BVerfSchG jedoch keine kongruente Verpflichtung zur Einrichtung dieser automatisierten Abrufverfahren. In der Befugnis gelangt Drucksache 18/4654 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode allerdings der gesetzgeberische Wille einer verstärkten Zusammenarbeit – des „need to share“ zum Ausdruck. Die nähere Ausgestal
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.320 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/4654, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 129.010–134.330 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 8f1877b39c3b90ef….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP