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Artikel 5 · BT-Drs. 18/4655 · S. 38

Zu Artikel 5 (Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz)

Zu Artikel 5 (Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz)
Zu Nummer 1 (§ 11)
Das NABEG verbindet die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren mit einer umfassenden
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
Während durch den vorgelagerten Bundesbedarfsplan nach § 12e Absatz 4 EnWG für die darin enthaltenen Vor-
haben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf verbindlich festgestellt werden,
bestimmt die Entscheidung über die Bundesfachplanung gemäß § 12 Absatz 2 NABEG verbindlich den Verlauf
sowie die Raum- und Umweltverträglichkeit der Trassenkorridore. Nach § 17 Satz 1 NABEG werden die so
bestimmten Trassenkorridore zudem nachrichtlich in den Bundesnetzplan aufgenommen.
Die Entscheidung über die Bundesfachplanung ist nach § 15 Absatz 1 NABEG für das Planfeststellungsverfahren
verbindlich, was dieses erheblich entlastet. Eine Abweichung vom Trassenkorridor im Rahmen des Planfeststel-
lungsverfahrens ist nicht möglich. Die für die Trassenkorridore vorzusehenden Breiten belassen grundsätzlich
ausreichend Spielraum für das Planfeststellungsverfahren.
Bisher gab es keine Möglichkeit, einen durch die Bundesfachplanung bestimmten Trassenkorridor im vereinfach-
ten Verfahren abzuändern, selbst wenn sich im Planfeststellungsverfahren aufgrund nachträglicher Erkenntnisse
im Einzelfall ausnahmsweise herausstellt, dass eine geringfügige Änderung eines Trassenkorridors erforderlich
ist, um ein Vorhaben zu verwirklichen. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn sich nachträglich herausstellt,
dass in dem Trassenkorridor, in dem die Trasse einer Stromleitung verlaufen soll, unüberwindbare Raumwider-
stände bestehen. In einem solchen Fall wäre bislang erneut ein Bundesfachplanungsverfahren im Regelverfahren
durchzuführen.

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.699 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/4655, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 143.044–148.743 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert cc97e86bc373460b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP