Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/4655 · S. 30
Zu Artikel 1 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird an die geänderten Überschriften angepasst. Zu Nummer 2 (§ 12a) Die Änderung in § 12a verpflichtet die Übertragungsnetzbetreiber, anstelle eines jährlichen Szenariorahmens ei- nen solchen nur noch alle zwei Jahre zu erstellen. Durch den zweijährigen Prozess ist es möglich, dass die Über- tragungsnetzbetreiber den Szenariorahmen spätestens bis zum 10. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres vor- legen. Die zeitlichen Abläufe sollen auch dazu beitragen, dass ein vollständiger Prozess zur Netzentwicklungs- planung innerhalb von zwei Kalenderjahren abgeschlossen werden kann, ohne auf die Beteiligten und insbeson- dere öffentlichen Konsultationen unmäßigen Zeitdruck zu entfalten und so die Nachvollziehbarkeit der Planungen sowie die Akzeptanz für den Netzausbau zu erhöhen. Bislang war die Vorlage des Netzentwicklungsplans mit einer festen Frist verknüpft. Die Neuregelung bezieht die Vorlagefrist nunmehr auf den Szenariorahmen. Mit seiner Vorlage beginnt der Planungsprozess unter Mitwirkung der Netzbetreiber, der Bundesnetzagentur und der Öffentlichkeit. Für die Konsultation des Szenariorahmens ist keine Frist vorgesehen, um den Beteiligten größere zeitliche Flexibilität einzuräumen, den Szenariorahmen sorg- fältig zu diskutieren. Dieser ist die maßgebliche Eingangsgröße für alle Netzentwicklungsplanungen in Folge. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Konsultation und Genehmigung des Szenariorahmens innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden kann. Der Betrachtungszeitraum im Szenariorahmen wird ebenfalls flexibilisiert. Damit wird vom bisher starren Aus- blick auf die nächsten zehn beziehungsweise 20 Jahre auf einen Ausblick umgestellt, der die energiepo
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 21.947 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/4655, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 106.695–128.642 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert cc97e86bc373460b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP