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Artikel 4 · BT-Drs. 18/4653 · S. 25

Zu Artikel 4 (Änderung des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes)
In der Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und
Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vom 11. Dezember 2014 hat der Bund sich
unter anderem bereit erklärt, Länder und Kommunen im Jahr 2015 in Höhe von 500 Millionen Euro zu entlasten.
Im Jahr 2016 wird der Bund einen weiteren Betrag in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Es ist
beabsichtigt, von den Ländern nicht benötigte Mittel zeitnah und in gleicher Höhe aus dem Fonds „Aufbauhilfe“
im Bundeshaushalt zu vereinnahmen. Zugesagte Hilfen bleiben hiervon unberührt.

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Herkunft

BT-Drs. 18/4653, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 57.697–58.372 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.16) +D1D2D3 · Prüfwert f21a2acc9d54295e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP