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Artikel 3 · BT-Drs. 18/4653 · S. 25

Zu Artikel 3 (Änderung des Finanzausgleichsgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Finanzausgleichsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 1 Satz 3)
Mit der Änderung erhalten die Gemeinden zusätzlich zum bestehenden Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für
das Jahr 2017 einen Betrag von 1 Milliarde Euro.
Zu Nummer 2 (§ 1 Satz 5)
Durch die Änderung wird der in diesem Satz zugunsten des Bundes festgelegte Festbetrag für die Jahre 2015 und
2016 um jeweils 500 Millionen Euro vermindert. Die Länder werden in entsprechendem Umfang begünstigt.
Zudem wird der Festbetrag im Jahr 2017 um 503 Millionen Euro vermindert. Hierdurch wird erreicht, dass die
Entlastung der Gemeinden um 1 Milliarde Euro allein vom Bund getragen wird.
Zu Nummer 3 (§ 14 Satz 5)
Die Regelung ermöglicht die zeitnahe Anpassung des Zahlungsverkehrs zwischen Bund und Ländern bei Geset-
zesänderungen mit Auswirkungen auf die Umsatzsteueranteile von Bund, Ländern und/oder Gemeinden in bereits
laufenden Ausgleichsjahren.

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Herkunft

BT-Drs. 18/4653, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 56.778–57.697 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.16) +D1D2D3 · Prüfwert f21a2acc9d54295e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP