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Artikel 3 · BT-Drs. 18/4631 · S. 19

Zu Artikel 3 – Änderung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG)

Zu Artikel 3 – Änderung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG)
Durch Artikel 3 sollen zahlreiche Vorschriften des Unterlassungsklagengesetzes geändert werden, um die Durch-
setzung von Verbraucherschutzgesetzen, durch Verbraucherverbände und andere anspruchsberechtigte Stellen
nach § 3 Absatz 1 Satz 1 UKlaG zu erweitern und zu verbessern. Insbesondere soll durch § 2 Absatz 2 Satz 1
Nummer 11 UKlaG-E geregelt werden, dass datenschutzrechtliche Vorschriften, die die Zulässigkeit der Erhe-
bung, Verarbeitung und Nutzung von Verbraucherdaten durch Unternehmer zu Zwecken der Werbung, der Markt-
und Meinungsforschung, des Betreibens einer Auskunftei, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungspro-
filen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken regeln,
Verbraucherschutzgesetze im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 UKlaG sind. Bei Datenverarbeitungen zu diesen
Zwecken ist das Risiko für eine erhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts von Verbrauchern beson-
ders hoch. In diesen Fällen werden die Daten oft längere Zeit gespeichert, mit anderen Daten verknüpft, zu Pro-
filen gebildet und vielfach auch an Dritte weitergegeben, so dass Verbraucher schnell den Überblick darüber
verlieren, wer was von ihnen weiß. Durch die Digitalisierung und durch bestimmte Geschäftsmodelle im Internet,
die auf die Kommerzialisierung von personenbezogenen Daten aufbauen, hat die praktische Relevanz solcher
Fälle in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Regelmäßig werden von Unternehmern zu diesen Zwecken
die Daten einer Vielzahl von Verbrauchern in gleicher Weise erhoben, verarbeitet und genutzt, so dass im Falle
der Unzulässigkeit der Datenverarbeitung das Persönlichkeitsrecht vieler Verbraucher erheblich verletzt wird. Die
einzelnen

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 35.777 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/4631, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 61.135–96.912 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert cd6b72ffa367a741….

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