Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/4631 · S. 17
Zu Artikel 1 – Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
Zu Artikel 1 – Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Durch Artikel 1 sollen § 309 Nummer 13 BGB und § 675a BGB geändert werden. Durch die Änderung des § 309 Nummer 13 BGB soll klarer geregelt werden, welche Formanforderungen durch vorformulierte Vertragsbedin- gungen für Erklärungen und Anzeigen vereinbart werden können, die der Verbraucher gegenüber dem Verwender der Vertragsbedingungen oder Dritten abgeben muss. Durch die Änderung von § 675a BGB soll eindeutiger und einfacher geregelt werden, in welcher Form die dort geregelten Informationspflichten erfüllt werden müssen. Zu Nummer 1 (Änderung des § 309 BGB) In Verträgen mit Verbrauchern vereinbaren Unternehmer durch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig, dass Kündigungen oder auch andere Erklärungen schriftlich erfolgen müssen. Diese Schriftformklauseln sind vor Drucksache 18/4631 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode allem auch bei Onlinegeschäften immer wieder anzutreffen. Verbraucher können die Verträge im Internet meist einfach formfrei schließen. Häufig ist nur das bloße Anklicken eines Bestellbuttons nötig. Für eine Kündigung oder andere rechtserhebliche Erklärungen des Verbrauchers ist dann aber in den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen oft Schriftform vorgesehen. Solche Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von Verbrau- chern häufig falsch verstanden. Viele Verbraucher meinen, dass sie eine Erklärung, für die in Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen Schriftform vereinbart wurde, immer eigenhändig unterschrieben und per Post an den Unter- nehmer senden müssen. Sie wissen nicht, dass § 127 Absatz 2 und 3 BGB für die vereinbarte Schriftform im Zweifel Erleichterungen vorsieht. Die Erklärung muss nach § 127 Absatz 2 und 3 BGB nicht e
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.556 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/4631, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 54.599–60.155 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert cd6b72ffa367a741….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP