Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/4613 · S. 10
Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)
Artikel 3 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4613
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des
Europäischen Parlamentes und des Rates vom 05. April 2011 zur Verhütung
und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie
zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (NKR-Nr. 3072)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den oben genannten Entwurf geprüft.
1. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger Keine Auswirkungen
Wirtschaft Keine Auswirkungen
Verwaltung und Gerichte Die Auswirkungen können noch nicht quantifiziert
werden, dürften jedoch nicht erheblich sein.
Sonstige Kosten Keine
Der Nationale Normenkontrollrat macht im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrages keine
Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen im vorliegenden Regelungsvorhaben
geltend.
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
Der Gesetzentwurf setzt die EU-Richtlinie 2011/36/EU um und sieht zu diesem Zweck fol-
gende Änderungen der geltenden Gesetzeslage vor:
x § 233 StGB (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft): Eine straf-
bare Handlung soll künftig auch vorliegen, wenn Menschenhandel zum Zweck der Bege-
hung strafbarer Handlungen und der Bettelei betrieben wird. Zudem soll Menschenhandel
zum Zweck des Organhandels, bisher nur als Beihilfe nach den Strafvor
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.879 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/4613 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/4613, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 21.885–24.764 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 6028a703327e599b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP