Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/4630 · S. 14
Zu Artikel 3 (§ 50 Absatz 1 Nummer 5 VwGO)
Zu Artikel 3 (§ 50 Absatz 1 Nummer 5 VwGO)
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren
a) die mit § 50 Absatz 1 Nummer 5 VwGO-E für Klagen gegen Maßnahmen und Entscheidungen nach § 6b
BMinG-E und nach § 7 ParlStG-E i. V. m. § 6b BMinG-E
und in diesem sachlichen Zusammenhang
b) die im geltenden § 50 Absatz 1 Nummer 5 VwGO für Klagen gegen Maßnahmen und Entscheidungen nach
§ 44a AbgG und der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
vorgesehene Verkürzung des Instanzenzuges zu prüfen.
Begründung:
Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes und die damit einhergehende Verkürzung des
Instanzenzuges könnte der im Grundgesetz enthaltenen Leitentscheidung zur Abgrenzung der Zuständigkeit der
Bundesgerichte gegenüber der Zuständigkeit der Gerichte der Länder widersprechen. Da die obersten Gerichts-
höfe des Bundes grundsätzlich nur als Rechtsmittelgerichte errichtet worden sind (Artikel 92 und Artikel 95 Ab-
satz 1 GG), kommt eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nur ausnahmsweise in
Frage; ihre Notwendigkeit muss insbesondere sachlich einleuchtend begründet werden (vgl. BVerwG, Urteile
vom 22.01.2004 – 4 A 32/02 – in juris Rn. 19 und vom 09.07.2008 – 9 A 14/07- in juris Rn. 31). Eine solche
sachlich einleuchtende Begründung wird vorliegend nicht gegeben.
Die Begründung des Gesetzentwurfs verweist insoweit nur auf die Sachnähe zu den schon bisher von § 50 Ab-
satz 1 Nummer 5 VwGO erfassten Fälle, Verfahren nach § 44a AbgG. Betroffen seien in beiden Fällen gegen-
wärtige beziehungsweise ehemalige Mitglieder eines Verfassungsorgans.
Unterstellt, diese Sachnähe ist tatsächlich so groß, dass sie ohne weitere Begründung eine zusätzliche Ausnahme
von der oben genannten Leitentscheidung rechtferti
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.092 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/4630, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.780–39.872 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 77909faf88b1b5f7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP