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Artikel 2 · BT-Drs. 18/4625 · S. 11

Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesvertriebenengesetzes – BVFG)

Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesvertriebenengesetzes – BVFG)
Zu Nummer 1
Mit der Ersetzung der Angabe „Absatz 2“ durch die Wörter „Absatz 1 Satz 2“ wird ein Verweisungsfehler be-
richtigt (durch das Zehnte Gesetz zur Änderung des BVFG vom 6. September 2013 wurde § 27 Absatz 2 a. F. zu
§ 27 Absatz 1 Satz 2).
Zu Nummer 2
Mit der Streichung des § 100a Absatz 1 wird dem Gebot der Rechtsbereinigung entsprochen. Bei dieser Vorschrift
handelt es sich um eine einmalige, aufgrund einer Sondersituation geschaffene Ausnahmenorm. Sie wurde durch
das Spätaussiedlerstatusgesetz vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2266) eingeführt, um einer steigenden Zuwan-
derung durch Personen zu begegnen, die bereits im Besitz eines Aufnahmebescheides waren und einer Änderung
des geltenden Rechts durch den Gesetzgeber als Reaktion auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
vom 19. Oktober 2001 durch Zuwanderung zuvorkommen wollten (BT-Drs. 14/6310, S. 7). Dieser Zweck hat
sich erledigt, da solche Fälle inzwischen abgeschlossen sind.

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Herkunft

BT-Drs. 18/4625, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.864–25.891 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert dab988aadcc96b50….

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