Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/4624 · S. 7
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Die Änderung des Bundesjagdgesetzes erfolgt, um eine Regelungslücke zu schließen. Die Verordnungsermäch- tigungen, die im Zuge der Gesetzgebung zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie geschaffen worden sind, beziehen bisher nur teilweise Teile und Erzeugnisse von – auch aus EU-rechtlichen Gründen – zu schützenden Arten ein. Dies ist nun zu ergänzen, um die Befugnisse zu schaffen, die die erforderlichen Umsetzungsregelungen für EU-Recht ermöglichen.
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Herkunft
BT-Drs. 18/4624, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 7.902–8.374 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 308e0999d7379c4d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP