Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 16/29 · S. 10
Zu Artikel 2 bis 4
Zu Artikel 2 bis 4 Artikel 2 wird auf Artikel 74 Abs. 1 Nr. 20 in Verbindung mit Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes gestützt. Gemäß Arti- kel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes hat der Bund im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensver- hältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung u. a. der Wirt- schaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesge- setzliche Regelung erforderlich macht. Eine bundesgesetz- liche Regelung des Tierschutzrechts – hier der Eingriffe an Tieren – ist zur Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamt- staatlichen Interesse erforderlich. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Wirtschaftsbeteiligten gleiche Bedingungen für die Haltung von Tieren vorfinden und Konflikte zwischen Tierschutz und wirtschaftlichen Interessen einheitlich gelöst werden. 3. Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verständlichkeit der vorge- schlagenenRechtsänderungensindGegenstandeinerVorprü- fung gewesen. Der Handlungsbedarf ergibt sich aus dem Auf- trag zur Bereinigung von Rechtsvorschriften, die auf Basis des Ermächtigungsgesetzes von 1933 erlassen wurden, und einem generellen Modernisierungsbedarf, insbesondere auch hinsichtlich einer Verbesserung des Tierschutzes. Des Weiteren besteht die Notwendigkeit der Umsetzung von EG-Richtlinien sowie der Anpassung tierschutzrechtlicher Regelungen. Der Handlungsbedarf ist im Wesentlichen in den Ausführun- gen des allgemeinen Teils der Begründung dargelegt. Hin- sichtlich der näheren Einzelheiten wird auf die Begründun- gen zu den einzelnen Regelungen im besonderen Teil der Be- gründung verwiesen. 4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haus- halte Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte we
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.901 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/29, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.041–29.942 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert ab3cd6fe2d80a7cd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP