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Artikel 3 · BT-Drs. 16/29 · S. 10

Zu Artikel 2 bis 4

Zu Artikel 2 bis 4
Artikel 2 wird auf Artikel 74 Abs. 1 Nr. 20 in Verbindung mit
Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes gestützt. Gemäß Arti-
kel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes hat der Bund im Bereich der
konkurrierenden Gesetzgebung das Gesetzgebungsrecht,
wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensver-
hältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung u. a. der Wirt-
schaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesge-
setzliche Regelung erforderlich macht. Eine bundesgesetz-
liche Regelung des Tierschutzrechts – hier der Eingriffe an
Tieren – ist zur Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamt-
staatlichen Interesse erforderlich. Nur so kann sichergestellt
werden, dass die Wirtschaftsbeteiligten gleiche Bedingungen
für die Haltung von Tieren vorfinden und Konflikte zwischen
Tierschutz und wirtschaftlichen Interessen einheitlich gelöst
werden.
3. Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs
Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verständlichkeit der vorge-
schlagenenRechtsänderungensindGegenstandeinerVorprü-
fung gewesen. Der Handlungsbedarf ergibt sich aus dem Auf-
trag zur Bereinigung von Rechtsvorschriften, die auf Basis
des Ermächtigungsgesetzes von 1933 erlassen wurden, und
einem generellen Modernisierungsbedarf, insbesondere auch
hinsichtlich einer Verbesserung des Tierschutzes.
Des Weiteren besteht die Notwendigkeit der Umsetzung von
EG-Richtlinien sowie der Anpassung tierschutzrechtlicher
Regelungen.
Der Handlungsbedarf ist im Wesentlichen in den Ausführun-
gen des allgemeinen Teils der Begründung dargelegt. Hin-
sichtlich der näheren Einzelheiten wird auf die Begründun-
gen zu den einzelnen Regelungen im besonderen Teil der Be-
gründung verwiesen.
4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haus-
halte
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
we

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.901 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/29 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/29, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.041–29.942 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert ab3cd6fe2d80a7cd….

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