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Artikel 4 · BT-Drs. 18/4347 · S. 197

Zu Artikel 4 – Inkrafttreten

Zu Artikel 4 – Inkrafttreten
Nach Artikel 82 Absatz 2 Satz 1 GG soll jedes Gesetz den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Die Vorschrift sieht
vor, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
Drucksache 18/4347                                  – 198 –            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode


Anlage 2


Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:

Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe
bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der
Überwachung von Bewährungsmaßnahmen (NKR-Nr. 3030)


Der Nationale Normenkontrollrat hat den oben genannten Entwurf geprüft.


1. Zusammenfassung

  Bürgerinnen und Bürger                   Keine nennenswerten Auswirkungen auf den
                                           Erfüllungsaufwand.
  Wirtschaft                               Keine Auswirkungen.
  Verwaltung bzw. Gerichte                 Es ist im Ergebnis mit einer geringfügigen Ent-
                                           lastung zu rechnen.
  Umsetzung von EU-Recht                   Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass
                                           bei der Umsetzung über den von der EU vor-
                                           gegebenen Rahmen hinausgegangen wurde.
  Der Nationale Normenkontrollrat macht im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrages
  keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen im vorliegenden Regelungs-
  vorhaben geltend.


2. Im Einzelnen

a.)   Regelungsinhalt
Mit dem Gesetz sollen zwei EU-Rahmenbeschlüsse in nationales Recht umgesetzt werden.
Hierzu soll das Gesetz über die internationale Hilfe in Strafsachen (IRG) entsprechend geän-
dert und ergänzt werden. Bisher erfolgte der Vollstreckungshilfeverkehr zwischen M

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 44.244 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 18/4347, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.011.318–1.055.562 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 39e5fe0e085f274e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP