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Artikel 1 · BT-Drs. 18/4347 · S. 87

Zu Artikel 1 – Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)

Zu Artikel 1 – Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
Zu Nummer 1 (Ergänzung der Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird durch Einfügung der neuen §§ 54a, 90a bis 90n und 98b in das IRG sowie der Ersetzung
der §§ 84 und 85 durch die §§ 84 bis 85f im IRG ergänzt.
Zu Nummer 2 (Änderung des § 48 – Grundsatz)
Bei den in § 48 Satz 2 vorgenommenen Änderungen handelt es sich um Folgeänderungen, die durch die Strei-
chung der Zulässigkeitsvoraussetzung eines Ersuchens durch den Urteilsstaat in § 49 Absatz 1 Nummer 1 (vgl. in
der Begründung Besonderer Teil zu § 49 Absatz 1 Nummer 1) bedingt sind. Sie beinhalten keine sachliche Än-
derung.
Zu Nummer 3 (Änderung des § 49 – Voraussetzungen der Zulässigkeit)
§ 49 IRG setzt für die Vollstreckung einer ausländischen Sanktion die formellen und materiellen Zulässigkeits-
voraussetzungen fest. Absatz 1 Nummer 1 enthält dabei die Grundvoraussetzung, dass ein Ersuchen durch einen
ausländischen Staat unter Vorlage des vollständigen rechtskräftigen und vollstreckbaren Erkenntnisses gestellt
Drucksache 18/4347                                   – 88 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode


worden sein muss. Darüber hinaus muss das im Ausland durchgeführte Strafverfahren nach Absatz 1 Nummer 2
bestimmten Anforderungen an die Rechtsstaatlichkeit entsprechen und nach Nummer 3, 4 und 5 sind bei der
Zulässigkeitsentscheidung sowohl der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit bzw. Sanktionierbarkeit als auch
das Verbot der mehrfachen Strafverfolgung und die Regelungen der Vollstreckungsverjährung nach deutschem
Recht zu beachten.
Ist eine Überstellung der verurteilten Person aus dem Ausland nach Deutschland erforderlich, verlangt § 49 Ab-
satz 2, dass sich die verurteilte Person mit ihrer Ü

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 594.976 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 18/4347, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 414.609–1.009.585 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 39e5fe0e085f274e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP