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Artikel 8 · BT-Drs. 18/4349 · S. 35

Zu Artikel 8 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 8 (Inkrafttreten)
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Um eine einheitliche Abwicklung der Dividendentermine
durch die die Aktien verwahrenden Kreditinstitute zu gewährleisten, wird für die Neuregelung der Dividenden-
fälligkeit in Artikel 1 Nummer 5 AktG-E ein Inkrafttreten am 1. Januar 2016 bestimmt. So kann die Dividenden-
saison 2015 noch gänzlich nach bestehender Rechtslage abgewickelt und die Neuregelung einheitlich auf die
Dividendensaison 2016 angewendet werden. Im Übrigen tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Drucksache 18/4349                                           – 36 –                Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



Anlage 2


Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:

Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (NKR-Nr. 2894)


Der Nationale Normenkontrollrat hat den oben genannten Entwurf geprüft.


1)    Zusammenfassung

 Bürgerinnen und Bürger
                                                 Keine Auswirkungen
 Wirtschaft:
 jährlicher Erfüllungsaufwand:                   rund – 240.000 Euro
 davon Bürokratiekosten:                         rund – 35.000 Euro
 Verwaltung
                                                 Keine Auswirkungen
 Sonstige Kosten
                                                 Keine
 Der Nationale Normenkontrollrat macht im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauf-
 trages keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen im vorliegenden
 Regelungsvorhaben geltend.


2)    Im Einzelnen

a.    Regelungsinhalt
      Mit dem Gesetzentwurf wird unterschiedlichem Änderungsbedarf Rechnung getragen,
      der sich im Aktienrecht in den letzten Jahren ergeben hat.
      Erleichterungen betreffend die Finanzierung von Gesellschaften
      Soweit der Entwurf Ak

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 43.645 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/4349, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 138.142–181.787 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 907ae7b42fdf0b63….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP