Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 18/4282 · S. 46
Zu Artikel 5 (Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 5 (Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 16) Die Familie ist prägend für das Gesundheitsverhalten der Kinder und Jugendlichen. Damit Eltern ihre Verantwor- tung für die Gesundheit ihrer Kinder wahrnehmen können, bedarf es einer stärkeren Förderung der gesundheits- bezogenen Elternkompetenz auch durch Bildung und Beratung. Die Vorschrift stellt deshalb ausdrücklich klar, dass Bestandteil der Angebote zur Familienbildung auch Maßnahmen sind, die der Stärkung der Gesundheits- kompetenz in der Familie dienen. Dabei sollte die Kooperation mit den Krankenkassen angestrebt werden, die das Ziel der Gesundheitsförderung insbesondere mit Leistungen zur Prävention in Lebenswelten nach § 20a Fünf- tes Buch Sozialgesetzbuch unterstützen. Zu Nummer 2 (§ 45) Die Einfügung erweitert die in Absatz 2 Satz 2 aufgezählten Regelbeispiele um den Aspekt der gesundheitsför- dernden Rahmenbedingungen. Die Änderung stellt klar, dass die Unterstützung gesundheitsförderlicher Struktu- ren zu den Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Einrichtungen gehört, in denen Kinder oder Jugendliche ganztägig oder einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten und damit große Teile ihres Lebens verbringen. Wesentlicher Bestandteil eines gesundheitsförderlichen Lebensumfeldes ist eine entsprechende Konzeption der Einrichtung, die eine gesundheitsförderliche Angebots- bzw. Arbeitsstruktur umfasst und zur Förderung des Bewusstseins für Gesundheit sowie zur Vermittlung entsprechender Kompetenzen der in der Einrichtung betreuten beziehungsweise untergebrachten Kinder und Jugendlichen beiträgt.
BT-Drs. 18/4282 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/4282, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 186.517–188.171 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2a7296b123a11ea3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP