Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 18/4282 · S. 50
Zu Artikel 12 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 12 (Inkrafttreten)
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 51 – Drucksache 18/4282
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention
(NKR-Nr. 3131)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand Geringer zusätzlicher Aufwand
Wirtschaft
jährlicher Erfüllungsaufwand Geringer zusätzlicher Aufwand
Verwaltung
jährlicher Erfüllungsaufwand 295.000 Euro
Der in § 20b (4) SGB V festgeschriebene Verteilungsmechanismus für den Fall der Unter-
schreitung des Mindestbetrags für die betriebliche Gesundheitsförderung wird aus Sicht des
NKR Erfüllungsaufwand verursachen. Falls dieser Mechanismus zum Tragen kommt, wird
das Ressort den Erfüllungsaufwand quantifiziert werden. Der Nationale Normenkontrollrat
macht im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags darüber hinaus keine Einwände gegen die
Darstellungen der Gesetzesfolgen im vorliegenden Regelungsvorhaben geltend.
II. Im Einzelnen
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Gesundheitsförderung und die Prävention ge-
stärkt werden. Dies soll unter anderem durch folgende Maßnahmen geschehen:
1. Die unterschiedlichen Akteure auf dem Feld der gesundheitlichen Prävention sollen im
Rahmen einer nationalen Präventionsstrategie ihre Aktivitäten besser koordinieren. Da-
für wird eine n
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 79.896 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/4282, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 203.215–283.111 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2a7296b123a11ea3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP