Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 11 · BT-Drs. 18/4201 · S. 59
Zu Artikel 11 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
Zu Artikel 11 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Das Inhaltsverzeichnis ist an die Änderungen in der Nummer 4 anzupassen. Zu Nummer 2 (§ 343 FamFG) Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Nachlass- und Teilungssachen nach § 342 FamFG. Die Änderungen dienen in erster Linie dem Ziel, eine möglichst einheitliche örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Erteilung eines Erbscheins und für die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses nach Kapi- tel VI der ErbVO zu gewährleisten. Hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit bleibt es mangels einer besonderen Bestimmung in den §§ 98 bis 104 FamFG bei der Anwendung von § 105 FamFG. Danach kommt es für die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte allein darauf an, ob die örtliche Zuständigkeit nach § 343 FamFG gegeben ist. Be- troffen hiervon sind diejenigen erbrechtlichen Verfahren mit Auslandsberührung, die nicht vom Zuständigkeits- regime der ErbVO erfasst werden wie z. B. die besondere amtliche Verwahrung nach § 342 Absatz 1 Nummer 1 FamFG sowie die Erteilung und Einziehung und gegebenenfalls Kraftloserklärung von Erbscheinen, Testaments- vollstreckerzeugnissen und sonstigen vom Nachlassgericht zu erteilenden Zeugnissen nach § 342 Absatz 1 Num- mer 6 FamFG). Nach Absatz 1 ist zukünftig im Gleichlauf zu Artikel 4 der ErbVO auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers abzustellen. Die Vorschrift knüpft damit nicht mehr an den Wohnsitz an, sondern folgt dem im euro- päischen Kollisionsrecht und internationalen Verfahrensrecht verankerten Aufenthaltsprinzip. Dabei genügt ein vorübergehender Aufenthalt, z. B. auf der Durchreise, nicht schon, um eine
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.009 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/4201, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 203.830–217.839 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 323f04cf16a0b16a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP