Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 18/4095 · S. 142
Zu Artikel 8 (Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte)
Zu Artikel 8 (Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte) Zu Nummer 1 (§ 2) Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 1 Nummer 1 (§ 5 Absatz 5 SGB V). Die gesetzliche Vermu- tungsregelung, wonach die regelmäßige Beschäftigung mindestens eines Arbeitnehmers in mehr als geringfügi- gem Umfang zur Annahme der Hauptberuflichkeit führt, gilt auch für die außerhalb der Land- und Forstwirtschaft hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen. Näheres zur Vermutungsregelung und den Möglichkeiten zu ihrer Wi- derlegung ergibt sich aus der Begründung zu Artikel 1 Nummer 1. Zu Nummer 2 (§ 8) Zu Buchstabe a Zu den Doppelbuchstaben aa und bb Durch die Regelung wird redaktionell klargestellt, dass das Ruhen von Leistungsansprüchen als Sanktionsinstru- ment bei der Nichtzahlung von Beiträgen nicht eintritt bzw. endet, wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 143 – Drucksache 18/4095 Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sind bzw. werden. Dies ist bereits gängige Verfahrenspraxis der gesetzlichen Krankenkassen. Siehe auch die entsprechende Begründung zur Änderung des § 16 Absatz 3a SGB V. Zu Buchstabe b Zu den Doppelbuchstaben aa und bb Die durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes vom 21. Juni 2012 erfolgte Einbeziehung der Spender von Organen oder Geweben nach den §§ 8 und 8a des Transplantationsgesetzes in den Geltungsbereich des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte soll auch für Spender von Blut zur Separation von Blutstammzellen und anderen Blutbestandteilen im Sinne von § 9 des Transfusionsgesetzes Anwendung fin- den. Es ist nicht ersichtlich, warum Blutspenden zur Separation von Blutstammzellen und anderen Blutbesta
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.964 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/4095, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 630.175–635.139 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 030cef428ca231bf….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP