Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 18/4097 · S. 62
Zu Artikel 6
Zu Artikel 6
Der Artikel regelt das Inkrafttreten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 63 – Drucksache 18/4097
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthalts-
beendigung (NKR-Nr. 2880)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
Zeitaufwand: ca. 2.179 Tage
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, § 17a Auf-
enthG: Zeitaufwand pro Antrag: 197 min. / 300 Fälle
Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Ju-
gendlichen und Heranwachsen, § 25a Auf-
enthG: Zeitaufwand pro Antrag: 78 min. / 1.000 Fälle
Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger In-
tegration, § 25b AufenthG: Zeitaufwand pro
Antrag: 100 min. / 30.000 Fälle
Wirtschaft
Erfüllungsaufwand: nicht quantifizierbar
Verwaltung
Erfüllungsaufwand: 2,7 Mio. Euro
Evaluierung Das Gesetz wird fünf Jahre nach seinem
Inkrafttreten evaluiert.
Der NKR erhebt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags keine Einwände gegen die Dar-
stellungen der Gesetzesfolgen im vorliegenden Regelungsvorhaben
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 89.289 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/4097, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 249.247–338.536 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d6ca2b70ced78713….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP