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Artikel 4 · BT-Drs. 18/4097 · S. 60
Zu Artikel 4 (Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU)
Zu Artikel 4 (Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU) Drittstaatsangehörige erwerben als Familienangehörige von Unionsbürgern nach fünfjährigem rechtmäßigen Auf- enthalt mit dem Unionsbürger im Bundesgebiet ein eigenständiges Daueraufenthaltsrecht gemäß § 4a Absatz 1 FreizügG/EU, welches nicht mehr vom Erfüllen der Voraussetzungen des § 2 Absatz 2 in Verbindung mit § 3 FreizügG/EU abhängig ist (i.e. Begleiten des oder Nachziehen zu dem Unionsbürger). Auf den Familiennachzug von Familienangehörigen dieser Personen (z. B. Stiefkinder oder Schwiegereltern des Unionsbürgers) findet das Freizügigkeitsrecht dann weiterhin Anwendung, wenn die Voraussetzungen eines Fa- miliennachzugs zu einem Unionsbürger gemäß § 3 Absatz 1 und 2 FreizügG/EU weiterhin erfüllt sind. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Drittstaatsangehörige – nach Erwerb des freizügigkeitsrechtlichen Daueraufenthaltsrechts – weiterhin mit dem stammberechtigten Unionsbürger verheiratet ist und daher die Rechtsstellung des Unionsbürgers als freizügigkeitsberechtigt den Nachzugsanspruch vermittelt. Wenn sich der Anspruch auf Familiennachzug jedoch allein auf die Rechtstellung aus § 4a Absatz 1 Satz 2 Frei- zügG/EU stützt, handelt es sich um einen Familiennachzug zu daueraufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehöri- gen, welcher in der Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG nicht geregelt ist. Vielmehr fällt der Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/86/EG, die den Nachzug zu Drittstaatsan- gehörigen regelt. Die Vorschriften dieser Richtlinie werden im Aufenthaltsgesetz umgesetzt. Die Einfügung im Freizügigkeitsgesetz/EU dient somit der Klarstellung in Bezug auf den Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen, die ein freizügigkeitsrechtliches Daueraufenthalts
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.805 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/4097, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 241.271–244.076 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d6ca2b70ced78713….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP