Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/4096 · S. 32
Zu Artikel 3 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 11 Betrieb von Energieversorgungsnetzen) Zu Buchstabe a (Redaktionelle Klarstellungen und Konkretisierungen) Mit den Änderungen in Absatz 1a sollen in der Praxis aufgetretene Unklarheiten beseitigt und das Schutzniveau konkretisiert werden. Zu Doppelbuchstabe aa (Schutz der Telekommunikations- und Datenverarbeitungssysteme) Die Formulierung „die der Netzsteuerung dienen“ in Satz 1 hat in der Vergangenheit zu Diskussionen darüber geführt, wie weit die Verpflichtung reicht. Die nunmehr gewählte Formulierung stellt klar, dass die Telekommu- nikationssysteme und Datenverarbeitungssysteme der Netzbetreiber so zu schützen sind, dass ein sicherer Netz- betrieb garantiert ist. Zu Doppelbuchstabe bb (Katalog der Sicherheitsanforderungen) § 11 Absatz 1a wurde mit der EnWG-Novelle 2011 in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen. Ein erster Entwurf des Sicherheitskataloges der Bundesnetzagentur wurde erarbeitet und wird derzeit mit der Branche erör- tert. Der vorgelegte Sicherheitskatalog enthält Vorschriften zu Zertifizierungen und regelmäßigen Überprüfungen der Schutzmaßnahmen in den Unternehmen. Mit dem nun ergänzten Satz 3 ist die Regulierungsbehörde verpflich- tet, die Überprüfungen von den Betreibern zu fordern. Die Änderung trägt dem in § 8a Absatz 3 des BSI-Gesetzes Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/4096 etablierten Schutzniveau Rechnung und verhindert, dass der Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur hinter die- sem Schutzniveau zurückfallen könnte. Für den vorgelegten Sicherheitskatalog hat dies keine praktischen Folgen, da dieser bereits entsprechende Anforderungen vorsieht. Zu Doppelbuchstabe cc (Bedeutung des Sicherheitskataloges)
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.608 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/4096, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 119.911–128.519 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 8f9d973b054360cc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP