Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/4062 · S. 16
Zu Artikel 2 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes – ArbGG)
Zu Artikel 2 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes – ArbGG) Zu Nummer 1 Der Katalog der Zuständigkeiten der Gerichte für Arbeitssachen für Angelegenheiten, auf die das Beschlussver- fahren Anwendung findet, wird um eine Nummer 6 erweitert. Aus-schließlich die Gerichte für Arbeitssachen sind danach zuständig für die Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 TVG im Betrieb anwendbaren Tarif- vertrag. Das Beschlussverfahren ist wegen der dort geltenden Grundsätze, insbesondere der Verpflichtung zur Amtsermittlung, für diesen Verfahrensgegenstand geeignet. Zu Nummer 2 Bereits nach geltendem Recht können sich die Parteien – auch bei vorhandenen unmittelbaren Beweismitteln – auf die Benennung mittelbarer Beweismittel beschränken. Der neue Absatz 3 stellt klar, dass zur Beweisführung eine notarielle Erklärung – im Wege des Urkundenbeweises nach § 415 der Zivilprozessordnung (ZPO) – verwertet werden kann. Dies ist insbesondere auch möglich zum Nachweis der Zahl der in einem Arbeitsverhältnis stehenden Mitglieder einer Gewerkschaft in einem Betrieb in Verfahren nach § 2a Absatz 1 Nummer 6 und zum Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft in einem Betrieb nach § 2 Absatz 2 BetrVG (vergleiche zu den Grenzen auch BAG vom 25. März 1992 – 7 ABR 65/90, BVerfG vom 21. März 1994 – 1 BvR 1485/93). Der neue Absatz 3 ist ausdrücklich nicht auf Verfahren nach § 2a Absatz 1 Nummer 6 beschränkt. Die Beweisführung über eine notarielle Erklärung stellt sicher, dass die Gewerkschaft die Namen ihrer im Betrieb des Arbeitgebers beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Rahmen nicht nennen muss. Ge- werkschaftlich organisierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden damit in ihrer verfassungsrechtlich ge- schützten Rechtsposition aus Artikel 9 Absatz 3 GG sowie ihrem R
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.224 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/4062, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 51.315–56.539 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 7a998d1a3f0d40f6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP