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Artikel 3 · BT-Drs. 18/4050 · S. 89

Zu Artikel 3 (Änderung des Publizitätsgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Publizitätsgesetzes)
Die Änderungen des Publizitätsgesetzes sind Folgeänderungen zu den materiellen Änderungen im HGB; insofern
ist vorgesehen, auch künftig einen weitgehenden Gleichlauf der Vorgaben zu erhalten. Die bestehenden Beson-
derheiten für Unternehmen in einer dem Publizitätsgesetz unterliegenden Rechtsform werden aber nicht geändert.
Darüber hinaus wird ein früheres Redaktionsversehen aus der Änderung von § 2 Absatz 1 des Wertpapierhandels-
gesetzes bereinigt.

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Herkunft

BT-Drs. 18/4050, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 305.413–305.916 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 14fbfc16d01aa515….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP