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Artikel 1 · BT-Drs. 18/3923 · S. 13

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Artikel 1 enthält Änderungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes.
Zu Nummer 1 (§ 1)
Zu Buchstabe a (§ 1 Absatz 1)
Die Ausdehnung des mautpflichtigen Streckennetzes wird rechtstechnisch dadurch gelöst, dass die abstrakte Be-
schreibung des mautpflichtigen Streckennetzes in § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 angepasst wird.
§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c bleibt unverändert.
In § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d werden die Worte „ausgenommen höhengleiche Kreuzungen“
eingefügt, weil diese auf den neu mautpflichtigen ca. 1 100 km vierstreifigen Bundesstraßen zum Teil vorkom-
men. Dabei bezieht sich dieser Einschub nur auf die bauliche Richtungstrennung, nicht jedoch auf die Maut-
pflicht. Das heißt, auch der Kreuzungsbereich der mautpflichtigen Bundesstraße ist durchgängig mautpflichtig.
x Fahrzeuge, die auf der mautpflichtigen Bundesstraße ankommen und hinter der höhengleichen Kreuzung auf
der mautpflichtigen Bundesstraße weiterfahren, befinden sich durchgehend auf einer mautpflichtigen Straße.
x Für diejenigen Fahrzeuge, die an der höhengleichen Kreuzung auf die mautpflichtige Bundesstraße auffahren
oder dort von ihr abfahren, ist dort der Beginn bzw. das Ende der mautpflichtigen Benutzung.
x Fahrzeuge, welche durchgehend die mautfreie Straße befahren und dabei die mautpflichtige Bundesstraße
mittels der höhengleichen Kreuzung überqueren, müssten theoretisch für die wenigen Meter des Kreuzungs-
Drucksache 18/3923 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
bereichs Maut entrichten. Allerdings kommt hier die Rundungsregel nach § 3 Absatz 2 Satz 3 des Bundes-
fernstraßenmautgesetzes zur Anwendung, nach der die Abschnittslängen kaufmännisch auf volle 100 Meter
zu runden sind. Da die Kreuzungsbereiche in allen Fällen kürzer als 50 Meter sind, führt

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.292 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/3923, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.038–31.330 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 2ce2975547be6c78….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP