Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/3923 · S. 13
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Artikel 1 enthält Änderungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Zu Nummer 1 (§ 1) Zu Buchstabe a (§ 1 Absatz 1) Die Ausdehnung des mautpflichtigen Streckennetzes wird rechtstechnisch dadurch gelöst, dass die abstrakte Be- schreibung des mautpflichtigen Streckennetzes in § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 angepasst wird. § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c bleibt unverändert. In § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d werden die Worte „ausgenommen höhengleiche Kreuzungen“ eingefügt, weil diese auf den neu mautpflichtigen ca. 1 100 km vierstreifigen Bundesstraßen zum Teil vorkom- men. Dabei bezieht sich dieser Einschub nur auf die bauliche Richtungstrennung, nicht jedoch auf die Maut- pflicht. Das heißt, auch der Kreuzungsbereich der mautpflichtigen Bundesstraße ist durchgängig mautpflichtig. x Fahrzeuge, die auf der mautpflichtigen Bundesstraße ankommen und hinter der höhengleichen Kreuzung auf der mautpflichtigen Bundesstraße weiterfahren, befinden sich durchgehend auf einer mautpflichtigen Straße. x Für diejenigen Fahrzeuge, die an der höhengleichen Kreuzung auf die mautpflichtige Bundesstraße auffahren oder dort von ihr abfahren, ist dort der Beginn bzw. das Ende der mautpflichtigen Benutzung. x Fahrzeuge, welche durchgehend die mautfreie Straße befahren und dabei die mautpflichtige Bundesstraße mittels der höhengleichen Kreuzung überqueren, müssten theoretisch für die wenigen Meter des Kreuzungs- Drucksache 18/3923 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bereichs Maut entrichten. Allerdings kommt hier die Rundungsregel nach § 3 Absatz 2 Satz 3 des Bundes- fernstraßenmautgesetzes zur Anwendung, nach der die Abschnittslängen kaufmännisch auf volle 100 Meter zu runden sind. Da die Kreuzungsbereiche in allen Fällen kürzer als 50 Meter sind, führt
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.292 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/3923 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/3923, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.038–31.330 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 2ce2975547be6c78….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP