Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 18/3784 · S. 129
Zu Artikel 7 (Änderung des Mitbestimmungsgesetzes – MitbestG)
Zu Artikel 7 (Änderung des Mitbestimmungsgesetzes – MitbestG) Zu Nummer 1 (Änderung des § 6 Absatz 2 MitbestG) Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung. Zu Nummer 2 (Änderung des § 7 MitbestG) Zu Buchstabe a (§ 7 Absatz 3 MitbestG-E) Der neu eingefügte Absatz 3 enthält die zentrale Norm, die im Fall des § 96 Absatz 2 Satz 3 des Aktiengesetzes die Höhe der mindestens zu erreichenden Geschlechterquote unter den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer bestimmt. Diese Quotenvorgabe gilt für börsennotierte Unternehmen, die unter das MitbestG fallen. Vorgeschrie- ben wird ein Anteil von jeweils mindestens 30 Prozent für Frauen und Männer. Es ist auf volle Personenzahlen mathematisch auf- beziehungsweise abzurunden. Bei sich ergebenden Dezimalzahlen unter 0,5 findet somit eine Abrundung statt und bei sich ergebenden Dezimalzahlen von 0,5 und mehr ist aufzurunden. Dies bedeutet für einen Aufsichtsrat mit insgesamt zwölf oder 16 Mitgliedern, dass unter den sechs beziehungsweise acht Mitglie- dern auf der Arbeitnehmerbank jeweils mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer vertreten sein müs- sen; in einem Aufsichtsrat mit insgesamt 20 Mitgliedern müssen unter den zehn Mitgliedern auf der Arbeitneh- merbank mindestens drei Frauen und mindestens drei Männer vertreten sein. Zu Buchstabe b (Änderung des § 7 Absatz 3 und 4 MitbestG ) Redaktionelle Folgeänderungen aufgrund der Einfügung des neuen Absatzes 3. Zu Nummer 3 (Änderung des § 16 Absatz 2 MitbestG) Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Gewerkschaften erfolgt regelmäßig nach den Grundsätzen der Verhält- niswahl (Absatz 1). Hiervon macht Absatz 2 eine Ausnahme, wenn für den Wahlgang lediglich ein gültiger Wahl- vorschlag eingereicht worden ist. In diesem Fall ist die Wahl abweichend von Absatz 1 als Mehrhe
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.341 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/3784, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 557.554–570.895 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert a0f975a48c9f78e2….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP