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Artikel 22 · BT-Drs. 18/3784 · S. 136

Zu Artikel 22 (Berichtswesen, Evaluation)

Zu Artikel 22 (Berichtswesen, Evaluation)
Zu Absatz 1
Durch Absatz 1 wird gewährleistet, dass die Öffentlichkeit jährlich über die Entwicklung des Frauen- und Män-
neranteils an Führungspositionen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes informiert
wird. Aufgrund der in § 6 Absatz 2 Satz 3 BGremBG-E, § 38 Absatz 2 und Absatz 3 Nummer 2 BGleiG-E, § 289a
Absatz 2 Nummer 4 und 5, Absatz 3 und 4 HGB-E und § 336 Absatz 2 Satz 1 HGB geregelten Pflichten ist die
Verfügbarkeit der dafür erforderlichen Daten sichergestellt. Damit wird ein kontinuierlicher und auf aktuellen
Daten basierender Überblick über die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen gegeben und Transparenz
geschaffen. Durch die Zugrundelegung der von den Unternehmen der Privatwirtschaft veröffentlichten Angaben
in den Lageberichten beziehungsweise in Erklärungen zur Unternehmensführung wird gewährleistet, dass die
Information der Öffentlichkeit durch die Auswertung dieser Angaben erfolgt und für die Unternehmen kein zu-
sätzlicher Aufwand entsteht.
Die Berichterstattung wird auf der Grundlage der durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend oder durch von ihm beauftragte Institutionen zu leistenden Auswertung der veröffentlichten Angaben
erstellt.
Zu Absatz 2
Absatz 2 enthält die Verpflichtung der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag zwei Jahre nach Inkrafttreten
des Gesetzes einen Bericht über den Frauen- und Männeranteil an Führungspositionen und in Gremien der Pri-
vatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes vorzulegen. Grundlage des Berichts für die Situation in der Privat-
wirtschaft sind die von den Unternehmen nach § 289a Absatz 2 Nummer 4 und 5, Absatz 3 und 4 HGB-E und
§ 336 Absatz 2 Satz 1 HGB veröffentlichten Daten in den Lageberichten beziehungsw

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.865 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/3784, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 587.148–591.013 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert a0f975a48c9f78e2….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP