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Artikel 17 · BT-Drs. 18/3784 · S. 135
Zu Artikel 17 (Änderung des Genossenschaftsgesetzes – GenG)
Zu Artikel 17 (Änderung des Genossenschaftsgesetzes – GenG) Zu Nummer 1 (Erweiterung der Inhaltsangabe) Es handelt sich um eine Folgeänderung. Zu Nummer 2 (§ 9 Absatz 3 und 4 GenG-E) Zu Absatz 3 § 9 Absatz 3 GenG-E regelt die Pflicht des Vorstands einer mitbestimmten Genossenschaft, Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sowie Fristen für deren Erreichung festzule- gen. Erfasst werden damit Genossenschaften, auf die entweder das MitbestG oder das DrittelbG Anwendung findet. Die Vorschrift entspricht § 76 Absatz 4 AktG-E, so dass auf die Gesetzesbegründung zu Artikel 3 Nummer 1 verwiesen werden kann. Zu Absatz 4 § 9 Absatz 4 GenG-E regelt die Pflicht des Aufsichtsrats einer mitbestimmten Genossenschaft, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und Vorstand sowie Fristen für deren Erreichung festzulegen. Erfasst werden damit Genossenschaften, auf die entweder das MitbestG oder das DrittelbG Anwendung findet. Die Vorschrift ent- spricht § 111 Absatz 5 AktG-E, so dass im Wesentlichen auf die Gesetzesbegründung zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe a verwiesen werden kann. Die Bestimmung trägt allerdings den Besonderheiten der Rechtsform Ge- nossenschaft insoweit Rechnung, als bei einer Genossenschaft mit nicht mehr als 20 Mitgliedern die Satzung bestimmen kann, dass auf einen Aufsichtsrat verzichtet wird (§ 9 Absatz 1 Satz 2 GenG). In dem wohl eher hypothetischen Fall einer derart kleinen Genossenschaft, die aber dennoch der Mitbestimmung unterliegt, soll auf das Erfordernis der Festlegung von Zielgrößen verzichtet werden. Dasselbe gilt für den Fall einer mitbestimmten Genossenschaft, die nur einen Vorstand hat, § 24 Absatz 2 Satz 3 GenG. Der Sonderfall der vorübergehenden Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds zum Stellvertre
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.317 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/3784, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 582.744–585.061 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert a0f975a48c9f78e2….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP