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Artikel 14 · BT-Drs. 18/3784 · S. 134

Zu Artikel 14 (Änderung des SE-Ausführungsgesetzes – SEAG)

Zu Artikel 14 (Änderung des SE-Ausführungsgesetzes – SEAG)
Zu Nummer 1 (Änderung von § 17 SEAG)
Zu Buchstabe a (Einfügung von § 17 Absatz 2 SEAG-E)
Das Ziel des Gesetzes, den Frauenanteil in Führungspositionen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter
Unternehmen zu erhöhen, wird auf die Europäische Gesellschaft (SE) übertragen. Hierzu dient der neu eingefügte
Absatz 2, der den Besonderheiten des europäischen Rechts Rechnung trägt.
Im Unterschied zu den nationalen Mitbestimmungsgesetzen (Montan-Mitbestimmungsgesetz, Mitbestimmungs-
gesetz und Mitbestimmungsergänzungsgesetz) enthält das europäische Recht keine ausdrückliche Regelung über
die paritätische Mitbestimmung. Diese kann zwischen einem besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitneh-
mer (BVG) und der Leitung der SE vereinbart werden. Die Verhandlungen können neben einer paritätisch mitbe-
stimmten auch zu einer mitbestimmungsfreien oder nur teilmitbestimmten SE führen. Der europäische Gesetzge-
ber hat die Rahmenbedingungen für die Verhandlungen festgelegt und den Verhandlungsparteien im Übrigen
einen weiten Gestaltungsspielraum gelassen. Diesen Verhandlungsspielraum nutzen die Verhandlungspartner ins-
besondere dazu, die Internationalität der europäischen Gesellschaft durch eine entsprechende Zusammensetzung
des Aufsichts- oder Verwaltungsorgans für die Arbeitnehmerseite widerzuspiegeln. Diesen Gestaltungsspielraum
gilt es auch zu nutzen, um gemeinsam mit der Anteilseignerseite eine der Quotenregelung entsprechende ge-
schlechtergerechte Besetzung des paritätisch mitbestimmten Aufsichts- oder Verwaltungsorgans der börsenno-
tierten SE nach Absatz 2 Satz 1 zu erreichen. Nach Artikel 40 Absatz 2 SE-Verordnung werden alle Mitglieder
des Aufsichtsorgans von der Hauptversammlung bestellt. Dabei ist das Ergebnis de

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.587 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/3784, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 578.333–580.920 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert a0f975a48c9f78e2….

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