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Artikel 10 · BT-Drs. 18/3699 · S. 46

Zu Artikel 10 (Änderung der Gewerbeordnung)

Zu Artikel 10 (Änderung der Gewerbeordnung)
In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV) und dem Bundesminis-
terium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die
Praxiseinführung der seit dem 1. Juli 2013 geltenden Entgeltbescheinigungsverordnung in einer Arbeitsgruppe
begleitet. Übereinstimmend kamen die Beteiligten zu dem Ergebnis, dass sich die neue Entgeltbescheinigung
bewährt hat. Deren Anregungen folgend wird der Anwendungsbereich der Bescheinigung auch auf den Bereich
der Entgeltnachweise vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit und den Familiengerichten ausgedehnt. Damit
werden zum einen die Arbeitgeber von der Erstellung weiterer Bescheinigungen entlastet, zum anderen erhalten
die Gerichte bundesweit vergleichbare Bescheinigungen mit gleichen Inhalten.

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Herkunft

BT-Drs. 18/3699, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 161.796–162.667 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert e155cb7e836bcb6c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP