Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 8 · BT-Drs. 18/3697 · S. 58

Zu Artikel 8 (Änderung des Reservistinnen- und Reservistengesetzes)

Zu Artikel 8 (Änderung des Reservistinnen- und Reservistengesetzes)
Zu Nummer 1
Mit den Änderungen wird eine Regelungslücke geschlossen. Es wird geregelt, dass Soldatinnen und Soldaten in
einem Reservewehrdienstverhältnis nach den für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen auf
Zeit und Soldaten auf Zeit geltenden Vorschriften des Soldatengesetzes befördert werden.
Zu Nummer 2
Durch die Neufassung wird eine Regelungslücke geschlossen. Aus Gründen der Gleichbehandlung werden die
Richterinnen und Richter in das Benachteiligungsverbot einbezogen.

BT-Drs. 18/3697 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/3697, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 175.740–176.305 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 163e12c505fafd25….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP