Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 18/3697 · S. 58
Zu Artikel 8 (Änderung des Reservistinnen- und Reservistengesetzes)
Zu Artikel 8 (Änderung des Reservistinnen- und Reservistengesetzes) Zu Nummer 1 Mit den Änderungen wird eine Regelungslücke geschlossen. Es wird geregelt, dass Soldatinnen und Soldaten in einem Reservewehrdienstverhältnis nach den für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit geltenden Vorschriften des Soldatengesetzes befördert werden. Zu Nummer 2 Durch die Neufassung wird eine Regelungslücke geschlossen. Aus Gründen der Gleichbehandlung werden die Richterinnen und Richter in das Benachteiligungsverbot einbezogen.
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Herkunft
BT-Drs. 18/3697, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 175.740–176.305 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 163e12c505fafd25….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP