Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 18/3697 · S. 53
Zu Artikel 5 (Änderung des Soldatengesetzes)
Zu Artikel 5 (Änderung des Soldatengesetzes) Zu Nummer 1 Redaktionelle Folgeänderung wegen der Einfügung des neuen § 30c. Zu Nummer 2 Änderung des Regelungsortes im Infektionsschutzgesetz bei identischem Gesetzestext. Zu Nummer 3 Es wird eine Klarstellung vorgenommen, wonach die Genehmigung zur Übernahme von Vormundschaften oder Ehrenämtern vor der Übernahme erteilt werden muss. Zu Nummer 4 Im Zuge der Konzentration des Ministeriums auf seine Kernaufgaben wird ermöglicht, die Zuständigkeit für die Erteilung des Urlaubs bis zum Beginn des Ruhestandes dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bun- deswehr zuzuweisen. Zu Nummer 5 Der bisherige Satz 2 entfällt in Angleichung an eine entsprechende Änderung des Bundesbeamtengesetzes durch Artikel 1 des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 462). Zu Nummer 6 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Einfügung eines neuen § 30c. Im Übrigen dient die Neufassung einer Annäherung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten an die bestehenden Regelungen des Beamtenrechts. Die Rechtsstellung der Soldatinnen und Soldaten wird gestärkt, indem die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung zukünftig erfolgen soll, wenn familiäre oder soziale Pflichten der Pflege oder Betreuung von mindestens einem minderjährigen Kind oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen erfüllt werden, soweit nicht zwingende dienstliche Gründe dem entgegenstehen. Außerdem wird für Soldatinnen und Soldaten die im Beamtenrecht schon lange bewährte Möglichkeit übernommen, Teilzeitbeschäftigung auch dann bewilligen zu können, wenn keine solchen familiären oder sozialen Pflichten erfüllt werden. Zu Buchstabe b Nach Einführung einer gesetzlich geregelten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für die Soldatinnen und
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.715 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/3697, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 153.990–169.705 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 163e12c505fafd25….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP