Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 18/3248 · S. 34
Zu Artikel 7 (Änderung des Altersgeldgesetzes)
Zu Artikel 7 (Änderung des Altersgeldgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 4 Absatz 3) Die Regelung betrifft Beamtinnen und Beamte, die während eines laufenden Disziplinarverfahrens ihre Entlas- sung verlangen. Zwar ist nach § 1 des Bundesdisziplinargesetzes das Bundesdisziplinargesetz grundsätzlich auch auf frühere Beamte mit Anspruch auf Altersgeld anzuwenden, jedoch fordert § 32 Absatz 2 Nummer 2 des Bun- desdisziplinargesetzes ausnahmslos die Einstellung des Disziplinarverfahrens bei einer Entlassung aus dem Be- amtenverhältnis. Die Neuregelung bewirkt, dass ein bei Entlassung aus dem Beamten- oder Richterverhältnis bereits anhängiges Disziplinarverfahren im Hinblick auf das Altersgeld fortgeführt wird. Zu Nummer 2 (§ 6 Absatz 1 Satz 3) Die Änderung stellt sicher, dass der Ausschluss einer nach Beamtenversorgungsrecht nicht ruhegehaltfähigen Dienstzeit entsprechend auch bei der Ermittlung der altersgeldfähigen Dienstzeit gilt. Zu Nummer 3 (§ 7 Absatz 5 Satz 1) Mit der Änderung wird durchgängig ein Absinken des nominalen Anspruches unter die Regelsicherungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung verhindert. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/3248 Zu Nummer 4 (§ 8) Mit der Neufassung der Vorschrift werden zum einen Begrifflichkeiten klargestellt (Satz 1) und zum anderen wird mit dem neuen Satz 2 ein Anspruch der Witwenaltersgeldberechtigten auf Zahlung eines Kinderzuschlages ein- geführt. Zu Nummer 5 (§ 10 Absatz 3 Satz 3) Redaktionelle Änderung. Zu Nummer 6 (§ 11 Absatz 1 Satz 1) Redaktionelle Änderung. Zu Nummer 7 (§ 13 Absatz 1 Nummer 3) Mit der Änderung wird klargestellt, dass im Rahmen der Berechnung der Höchstgrenze nach § 55 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Beamtenversorgungsgesetzes beim Zusammentr
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.064 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/3248 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/3248, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 75.816–77.880 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 6fa9e35b2c6dbcfe….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP