Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/3124 · S. 39
Zu Artikel 2 (Änderung des Pflegezeitgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Pflegezeitgesetzes) Zu Nummer 1 Der neue Satz 2 verweist auf § 44a Absatz 3 SGB XI. Danach erhalten Beschäftigte, die gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung haben, von der Pflegekasse des pflegebedürftigen nahen Ange- hörigen ein Pflegeunterstützungsgeld. Drucksache 18/3124 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Die Überschrift berücksichtigt nunmehr auch die neuen Freistellungstatbestände in § 3. Zu Buchstabe b Die Regelungen folgen den Regelungen zu § 2a Absatz 1 FPfZG. Zu Buchstabe c Zu Absatz 5 Beschäftigte können, um pflegebedürftige minderjährige nahe Angehörige zu betreuen, eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung verlangen. Dieser Tatbestand setzt eine Pflege des nahen Angehö- rigen in häuslicher Umgebung nicht voraus. So können sich Eltern von pflegebedürftigen Kindern auch zur Be- treuung eines stationär untergebrachten Minderjährigen freistellen lassen. Dieser Anspruch besteht alternativ zum Anspruch auf Pflegezeit nach Absatz 1. Für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen kann nur entweder Pfle- gezeit oder Freistellung wegen Betreuung nach diesem Absatz in Anspruch genommen werden. Zu Absatz 6 Um Beschäftigten die Möglichkeit einzuräumen, nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase Beistand zu leis- ten, können sie eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu drei Monaten verlangen. Diese Möglich- keit besteht unabhängig davon, ob der nahe Angehörige in häuslicher Umgebung gepflegt wird oder sich bei- spielsweise in einem Hospiz befindet. Wie auch im Fall des § 45 Absatz 4 SGB V hat der Beschäftigte die Er- krankung durch ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Modalitäten der Ina
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.542 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/3124, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 132.868–139.410 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 40189e2b3c5c2ebb….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP