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Artikel 4 · BT-Drs. 18/3017 · S. 37

Zu Artikel 4 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
§ 3 Nummer 70 Satz 5
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aus der Anfügung der neuen Nummer 71.
Zu Buchstabe b
§ 3 Nummer 71 – neu –
Der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital, der im Mai 2013 vom federführenden Bundesministerium für Wirt-
schaft und Technologie im Rahmen der Bemühungen der Bundesregierung zur Verbesserung der Rahmenbedin-
gungen für Beteiligungskapital eingeführt wurde, wird steuerfrei gestellt. Business Angels erhalten danach für
ihre Investments in nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der inves-
tierten Summe (bezuschusste Investitionen von mindestens 10 000 Euro und höchstens 250 000 Euro). Zuschüsse
sind grundsätzlich steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Die Steuerbefreiung des INVEST-Zuschusses für Wag-
niskapital ist aus Sicht der Bundesregierung jedoch eine sinnvolle Maßnahme, mit der die steuerrechtlichen Rah-
menbedingungen für Wagniskapitalfinanzierungen nachhaltig verbessert werden und damit die Vorgabe des Ko-
alitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD umgesetzt wird. Die Bundesregierung erwartet von der Regelung,
Drucksache 18/3017 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
dass mehr privates Beteiligungskapital als bislang mobilisiert wird. Die Steuerbefreiung ist notwendig, damit der
allein aus Bundesmitteln gezahlte Zuschuss nicht durch eine Besteuerung teilweise wirkungslos wird.
Zu Nummer 2
§ 3c Absatz 2 Satz 2 bis 6 – neu –
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteile vom 18. April 2012 – X R 5/10 –
(BStBl 2013 II S. 785) und – X R 7/10 – (BStBl 2013 II S. 791)) unterliegen Wertminderungen von im Betriebs-
vermögen gewährten Gesellschafterdarlehen auch dann nicht dem Abzugsverb

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.895 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 18/3017, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 103.836–117.731 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert 3e2b09280f62a32e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP