Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/3017 · S. 37
Zu Artikel 3 (Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung)
Zu Artikel 3 (Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung) Zu Nummer 1 Artikel 97 § 10 Absatz 12 – neu – Die Vorschrift enthält die Anwendungsregelung zum neuen § 171 Absatz 10 Satz 2 AO. Die Regelung gilt danach für alle am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes noch nicht abgelaufenen Festsetzungsfristen. Zu Nummer 2 Artikel 97 § 10b Satz 2 – neu – Die Vorschrift enthält die Anwendungsregelung zum neuen § 180 Absatz 1 Satz 2 AO. Danach ist diese Regelung erstmals auf Feststellungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen. Zu Nummer 3 Artikel 97 § 10c – neu – Die Vorschrift enthält die Anwendungsregelung zur Änderung des § 184 Absatz 2 Satz 1 AO. Für Billigkeitsent- scheidungen, die ab dem 1. Januar 2015 getroffen werden, ist die sich aus § 184 Absatz 2 AO ergebende aktuelle Rechtslage (insbesondere die Frage, wer zu derartigen Billigkeitsmaßnahmen befugt ist) zu beachten. Dies gilt auch, soweit sich die Billigkeitsmaßnahme auf am 1. Januar 2015 schon abgelaufene Besteuerungszeiträume be- zieht. Zu Nummer 4 Artikel 97 § 13a – neu – Die neue Änderungsnorm in § 218 Absatz 3 AO soll ab ihrem Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes für alle zu diesem Zeitpunkt noch nicht zahlungsverjährten Anrechnungsverfü- gungen und Abrechnungsbescheide gelten. Dies entspricht der vergleichbaren Regelung in Artikel 97 § 9 Absatz 1 AO hinsichtlich der Änderungsnormen für Steuerbescheide. Zu Nummer 5 Artikel 97 § 17a – neu – Die Regelung stellt klar, dass sich die Höhe der Vollstreckungsgebühren und Auslagen nach dem Recht richtet, das zu dem Zeitpunkt der jeweiligen Vollstreckungshandlung gilt, welche den Gebühren- bzw. Auslagentatbe- stand auslöst.
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Herkunft
BT-Drs. 18/3017, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 102.112–103.836 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert 3e2b09280f62a32e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP