Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 13 · BT-Drs. 18/3017 · S. 58
Zu Artikel 13 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 13 (Inkrafttreten) Zu Absatz 1 Artikel 13 Absatz 1 bestimmt, dass die Änderungen durch dieses Gesetz grundsätzlich am Tag nach der Verkün- dung in Kraft treten. Zu Absatz 2 Artikel 13 Absatz 2 bestimmt, welche Änderungen durch dieses Gesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Zu Absatz 3 Artikel 13 Absatz 3 bestimmt, dass bestimmte Änderungen des Umsatzsteuergesetzes am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten. Zu Absatz 4 Der Zollkodex der Union ist gemäß Artikel 288 Absatz 2 UZK ab dem 1. Mai 2016 anzuwenden (Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festle- gung des Zollkodex der Union, ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 90). Artikel 13 Absatz 4 bestimmt, dass die betroffenen Regelungen am 1. Mai 2016 in Kraft treten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59 – Drucksache 18/3017 Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (NKR-Nr. 3054) Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft. I. Zusammenfassung Bürgerinnen und Bürger keine Auswirkungen Wirtschaft jährlicher Erfüllungsaufwand davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten: rund 53.000 Euro rund 53.000 Euro Verwaltung Erfüllungsaufwand Bund: Erfüllungsaufwand Länder: jährlich einmalig keine Auswirkungen Insgesamt wird von keinen bedeutsamen Erhö- hungen ausgegangen. IT-Umstellungsaufwand von höchstens 300.000 Euro. Weitere jährliche Kosten für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft durch höhere Vollstreckungsgebühren 10 Mio. Euro Der Nationale Normenkontrollrat macht im Rahmen se
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.564 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/3017 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/3017, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 196.402–203.966 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert 3e2b09280f62a32e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP