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Artikel 3 · BT-Drs. 18/2955 · S. 36

Zu Artikel 3 (Änderung des Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen)

Zu Artikel 3 (Änderung des Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen)
Die gerichtlichen Verfahren nach dem EUGewSchVG fallen, da es sich um Familiensachen handelt (§ 1 EUGe-
wSchVG), in den Anwendungsbereich des Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG).
Vorgeschlagen wird eine weitgehende Gleichstellung mit den Gewaltschutzsachen nach § 210 FamFG. Insoweit
sollen die Verfahren nach dem EUGewSchVG kostenrechtlich anders behandelt werden, als die vergleichbaren
Verfahren nach dem Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des inter-
nationalen Familienrechts (IntFamRVG), dem Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               – 37 –                         Drucksache 18/2955


Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerken-
nung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (AVAG) und dem Gesetz zur Geltendmachung von Unter-
haltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (AUG). Diese Verfahren sind nach Teil 1 Hauptabschnitt 7
des Kostenverzeichnisses zum FamGKG (Nummern 1710 ff. KV FamGKG) ausschließlich mit Festgebühren
belegt. Für eine abweichende Regelung sind folgende Gründe maßgebend:
–    Gewaltschutzsachen nach § 10 FamGKG sind hinsichtlich der Gebührenhöhe, der Haftungsregelungen und
     der Abhängigmachung gegenüber anderen Familiensachen privilegiert. Diese Begünstigungen sollen auch
     für die europäische Schutzanordnung zum Tragen kommen.
–    In Teil 1 Hauptabschnitt 7 KV FamGKG sind zum Teil Festgebühren vorgesehen, die über den Gebühren
     für Hauptsacheverfahren in Gewaltschutzsachen nach § 210 FamFG liegen. So beträgt die Gebühr Num-
     mer 1710 KV FamGKG 240 Euro, w

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.474 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/2955, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 115.905–120.379 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 8e58dee6f1e48130….

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