Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 18/2592 · S. 17

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1 (§ 1)
In Umsetzung des Urteils des BVerfG vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11) werden Personen, die Inhaber
von humanitären Aufenthaltstiteln nach § 25 Absatz 5 AufenthG sind, aus dem Anwendungsbereich des AsylbLG
herausgenommen, sofern die Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung 18 Monate zurückliegt.
Drucksache 18/2592                                   – 18 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode


In seiner Entscheidung vom 18. Juli 2012 hat das BVerfG festgestellt, dass Leistungsdifferenzierungen bei der
Festlegung des menschenwürdigen Existenzminimums auch im AsylbLG zukünftig nur noch Personengruppen
erfassen dürfen, die sich nach einer Ex-ante-Prognose regelmäßig kurzfristig in Deutschland aufhalten und be-
züglich derer festgestellt werden kann, dass deren Bedarfe an existenzsichernden Leistungen von denen anderer
Bedürftiger belegbar und signifikant abweichen (BVerfG, a. a. O., Absatz-Nummer 99). Bei der Prognose sei
sowohl der jeweilige rechtliche Aufenthaltsstatus der Personengruppe zu berücksichtigen als auch deren Einbin-
dung in die tatsächlichen Verhältnisse (BVerfG, a. a. O., Absatz-Nrn. 99, 101). Nach der BVerfG-Entscheidung
können somit auch Personen, die sich deshalb legal in Deutschland aufhalten, weil ihnen ein Aufenthaltstitel
erteilt worden ist, unter den dort genannten Voraussetzungen weiterhin dem AsylbLG unterfallen. Dies gilt jedoch
nur, wenn ihr Aufenthaltstitel lediglich vorübergehender Natur ist.
Bei Zusammenschau dieser Kriterien lässt sich ein Verbleib der Personen mit Aufenthaltstiteln nach § 25 Absatz 5
AufenthG, bei denen die Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung 18 Monate zurückliegt, im Anwen-
dungsbereich dieses Gesetzes nicht mehr rechtfertigen. Denn im Rahmen einer 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 57.519 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/2592 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/2592, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.520–101.039 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert e247de38cc0b5232….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP