Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 18/2581 · S. 21
Zu Artikel 5: Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Zu Artikel 5: Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Um Infektionskrankheiten zum Schutz von Kindern zu verhindern, ist eine Verbesserung der Durchimpfungs- rate für alle Kinder eine wichtige gesundheitspolitische Maßnahme. Es ist u. a. eine Aufgabe der Gesundheits- ämter der Kommunen, Schutzimpfungen in den Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen zu organisieren („aufsuchendes Impfen“), um Impflücken nach Zustimmung der Eltern zu schließen. Zu den Impfterminen ist zu klären, welchen Krankenversicherungsschutz die Kinder haben. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass für freizügigkeitsberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus Mitgliedstaaten der Europä- ischen Union, die sich in Deutschland aufhalten, eine Absicherung im Krankheitsfall besteht. Wenn für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Krankenversicherungsschutz zu den Impfterminen nicht abschließend festgestellt ist, übernimmt aufgrund der Neuregelung die gesetzliche Krankenversicherung die Erstattung der Kosten für den Impfstoff. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche, für die noch nicht abschließend geklärt ist, ob ein Anspruch auf Sachleistungsaushilfe gegenüber einem ausländischen Träger besteht. Weitere Voraussetzung für die Kostentragung ist, dass die Kinder und Jugendlichen nicht privat kran- kenversichert sind. Dies kann durch Befragung der Sorgeberechtigten geklärt werden. Die Kostentragungsre- gelung ist in den Rahmenvereinbarungen zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatz- kassen gemeinsam mit den in den Ländern dafür zuständigen Stellen zu berücksichtigen. Für den Öffentlichen Gesundheitsdienst entsteht somit kein zusätzlicher administrativer Aufwand. Durch eine höhere Durchimp- fungsrate werden auch Versicherte in der gesetzlichen Kranken
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.149 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/2581, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 60.914–63.063 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert b8e129911b2a6a4e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP