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Artikel 1 · BT-Drs. 18/2577 · S. 10
Zu Artikel 1 (Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes) Zu Nummer 1 § 2 Satz 3 In § 2 ESM-Finanzierungsgesetz werden die Aufgaben des ESM und die ihm zur Verfügung stehenden Fi- nanzhilfeinstrumente entsprechend dem ESM-Vertrag genannt. Der ESM hatte bisher lediglich die Möglich- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2577 keit, Finanzhilfen zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten in Form von Darlehen an einen ESM- Mitgliedstaat zu gewähren (indirekte Rekapitalisierung von Finanzinstituten). Eine Gewährung unmittelbar an die betroffenen Finanzinstitute war ausgeschlossen. Die bisherige Fassung des § 2 Satz 3 ESM- Finanzierungsgesetz spiegelte dies wider, indem sie die Übernahme direkter Bankrisiken ausschloss. Erst nach Einrichtung des Instruments der direkten Rekapitalisierung von Finanzinstituten ist es dem ESM möglich, derartige Finanzhilfen auf Antrag eines Mitgliedstaats auch direkt an Finanzinstitute auszugeben. Die Regelung stellt klar, dass der ESM neben der indirekten nun grundsätzlich auch über das Instrument der direkten Rekapitalisierung von Finanzinstituten verfügt. Die technischen Details des Instruments werden in einer Instrumentenleitlinie festgelegt. Als Teil der Rekapitalisierungsmaßnahme können im Einzelfall auch Garantien des ESM bereitgestellt werden. Dem ESM stehen nach Maßgabe seiner Beteiligung oder besonde- rer Vereinbarungen in Bezug auf das rekapitalisierte Finanzinstitut Kontrollrechte zu. Finanzinstitute sind Institute im Sinne von Artikel 2 Nummer 3 bis 5 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 über die Aufsicht durch die Europäische Zentralbank. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a § 4 Absatz 1 Nummer 2 Die Ergänzung stellt klar, dass auch die Annahme der im Rahmen der direkten Rekapitalisier
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.482 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/2577, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 20.561–26.043 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 3177b5889bc88436….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP