Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/1031 · S. 7
Zu Artikel 1 bis 3 des Gesetzentwurfs
Zu Artikel 1 bis 3 des Gesetzentwurfs Die Artikel 1, 2 und 3 des Gesetzentwurfs dienen der Strei- chung der Mindestaltersvorgabe für die Ausbildung in den genannten Berufsgesetzen, dem Masseur- und Physiothera- peutengesetz (Artikel 1), dem Hebammengesetz (Artikel 2) und dem Logopädengesetz (Artikel 3). Mit dem Gesetzent- wurf wird ein Entwurf des Bundesrates vom 26. November 2004 erneut aufgegriffen. Der Bundesgesetzgeber hat die Altersgrenze für die Ausbil- dung in der Krankenpflege bereits mit dem Krankenpflege- gesetz vom 16. Juli 2003 abgeschafft. Auch das Altenpflege- gesetz des Bundes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 enthält keine Altersvorgabe für die Ausbil- dung in der Altenpflege. Grund hierfür war, dass den Bewer- berinnen und Bewerbern unmittelbar nach dem Erwerb der schulischen Voraussetzungen der Ausbildungsbeginn er- möglicht werden sollte. Die Vermeidung von Wartezeiten von bis zu einem Jahr ist im bildungspolitischen Interesse. Die menschlichen und charakterlichen Fähigkeiten für die Berufsausübung können im Rahmen der dreijährigen prakti- schen Ausbildung erworben werden, auch wenn ein be- stimmtes Alter bei Ausbildungsbeginn noch nicht erreicht ist. Aus den gleichen Überlegungen heraus ist auch die Auf- hebung der Mindestaltersgrenze in den von dem Gesetzent- wurf erfassten Berufsgesetzen inhaltlich zu unterstützen. Die Bundesregierung bleibt jedoch bei ihrer Auffassung, dass die Änderungen nicht in einem separaten Gesetzge- bungsverfahren umgesetzt werden sollten, sondern im Rah- men eines demnächst anstehenden Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192
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BT-Drs. 16/1031, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 5.593–7.480 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.23) +D1D2D3 · Prüfwert 335b803ae9921c3c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP