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Artikel 1 · BT-Drs. 16/1031 · S. 7

Zu Artikel 1 bis 3 des Gesetzentwurfs

Zu Artikel 1 bis 3 des Gesetzentwurfs
Die Artikel 1, 2 und 3 des Gesetzentwurfs dienen der Strei-
chung der Mindestaltersvorgabe für die Ausbildung in den
genannten Berufsgesetzen, dem Masseur- und Physiothera-
peutengesetz (Artikel 1), dem Hebammengesetz (Artikel 2)
und dem Logopädengesetz (Artikel 3). Mit dem Gesetzent-
wurf wird ein Entwurf des Bundesrates vom 26. November
2004 erneut aufgegriffen.
Der Bundesgesetzgeber hat die Altersgrenze für die Ausbil-
dung in der Krankenpflege bereits mit dem Krankenpflege-
gesetz vom 16. Juli 2003 abgeschafft. Auch das Altenpflege-
gesetz des Bundes in der Fassung der Bekanntmachung vom
25. August 2003 enthält keine Altersvorgabe für die Ausbil-
dung in der Altenpflege. Grund hierfür war, dass den Bewer-
berinnen und Bewerbern unmittelbar nach dem Erwerb der
schulischen Voraussetzungen der Ausbildungsbeginn er-
möglicht werden sollte. Die Vermeidung von Wartezeiten
von bis zu einem Jahr ist im bildungspolitischen Interesse.
Die menschlichen und charakterlichen Fähigkeiten für die
Berufsausübung können im Rahmen der dreijährigen prakti-
schen Ausbildung erworben werden, auch wenn ein be-
stimmtes Alter bei Ausbildungsbeginn noch nicht erreicht
ist. Aus den gleichen Überlegungen heraus ist auch die Auf-
hebung der Mindestaltersgrenze in den von dem Gesetzent-
wurf erfassten Berufsgesetzen inhaltlich zu unterstützen.
Die Bundesregierung bleibt jedoch bei ihrer Auffassung,
dass die Änderungen nicht in einem separaten Gesetzge-
bungsverfahren umgesetzt werden sollten, sondern im Rah-
men eines demnächst anstehenden Gesetzgebungsverfahren
der Bundesregierung.
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.887 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/1031, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 5.593–7.480 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.23) +D1D2D3 · Prüfwert 335b803ae9921c3c….

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