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Artikel 1 · BT-Drs. 18/2444 · S. 9

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Artikel 1 enthält Änderungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes.
Zu Nummer 1 (§ 1 Absatz 1 Satz 1)
Redaktionelle Anpassung an das geänderte EU-Recht. Durch den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäi-
schen Union ergaben sich keine inhaltlichen Änderungen, weil bei der Mauterhebung in Deutschland keine
Unterscheidung nach EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten stattfindet.
Zu Nummer 2 (§ 3 Absatz 1 und 3)
Bisher wurden in Deutschland die Infrastrukturkosten angelastet, die sich an den Baukosten und den Kosten
für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren müssen. Das neue
Wegekostengutachten enthält auch Berechnungen zu den externen Kosten aus Luftverschmutzung und Lärm-
belastung, die aufgrund der Neufassung der Eurovignettenrichtlinie aus dem Jahr 2011 (Richtlinie
2011/76/EU) zusätzlich angelastet werden können. Von dieser Anlastungsmöglichkeit soll in Deutschland
zukünftig Gebrauch gemacht werden. Zunächst sollen nur die Kosten der Luftverschmutzung angelastet wer-
Drucksache 18/2444 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
den, weil die technischen Voraussetzungen für die Anlastung der Lärmbelastungskosten nur mit einem größe-
ren zeitlichen Vorlauf geschaffen werden können.
Hierzu werden die Absätze 1 und 3 des § 3 geändert. Durch die Neufassung wird geregelt, dass der Mautsatz
je Kilometer aus je einem Mautteilsatz für
1. die Infrastrukturkosten und
2. die verursachten Luftverschmutzungskosten
besteht (Absatz 1).
Die Höhe des Mautsatzes ergibt sich aus der Summe der Mautteilsätze (Absatz 3).
Zu Nummer 3 (§ 14)
Die Vorschrift für Alt-Sachverhalte (§ 14) wurde mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstra-
ßenmautgesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2550) in das Bundesfernstraßenmautgesetz aufgenomme

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.406 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/2444, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.350–18.756 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert adf4f4ffd8f07a90….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP