Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/2443 · S. 7
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 § 4 listet in Absatz 1 die Einnahmequellen des Sondervermögens auf. Gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 4 können dem Sondervermögen nach Maßgabe der Absätze 3 und 4 Einnahmen aus dem Bundeshaushalt zufließen. Die Änderung des Absatzes 3 ist notwendig, um dem Sondervermögen Einnahmen aus dem Bundeshaushalt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes zukommen zu lassen.
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Herkunft
BT-Drs. 18/2443, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 8.048–8.424 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 96421f0aad7bc9ef….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP