Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/2141 · S. 14
Zu Artikel 2 (Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes) Zu Nummer 1 Buchstabe a bis d (Anschrift als Hilfsmerkmal in § 2) Die Vorschrift regelt für die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung die Aufnahme der Anschrift als Hilfsmerkmal in verschiedenen Absätzen des § 2 für die in Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Statisti- ken. Die Anschrift ist jeweils erforderlich, um die übermittelten Angaben auf Schlüssigkeit und Vollständig- keit (Plausibilisierung, Doppelfallprüfung und Fehlzuordnung) zu überprüfen; als Hilfsmerkmal wird sie nach Abschluss der Überprüfung gemäß § 12 Absatz 1 des Bundesstatistikgesetzes gelöscht. Mit der Aufnahme der Anschriften sind für große Städte und insbesondere für die Stadtstaaten die Voraussetzungen erfüllt, um den nächsten Zensusbestand der Bevölkerung auf Stadtteil-/Ortsteilebene fortschreiben zu können. Ferner wird dadurch ermöglicht, statistische Daten sowohl unterhalb der Gemeindeebene als auch gemeindeüber- greifend auswerten und darstellen zu können, was bisher nur für administrative Raumgliederungen (z. B. Gemeinde, Landkreis, Regierungsbezirk) möglich ist. Dies ist insbesondere von Interesse für vielfache bun- desweite und regionale Verwaltungsaufgaben, z. B. für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, die Ge- sundheitsvorsorge oder die Umwelt- und Infrastrukturplanung. Die Anschrift umfasst ergänzend zum Woh- nort den Straßennamen, die Hausnummer und einen Buchstaben- oder Ziffernzusatz. Zu Nummer 2 (Klarstellende Änderung in § 3) Die Änderung in § 3 (Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Ehesachen und Lebenspartnerschaftssachen) erfolgt, um neben dem Fall der Aufhebung einer nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz geschlossenen Leben- spartnerschaft nun auch die gerichtliche Feststellung des Nichtbestehens einer
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.395 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/2141, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 30.597–36.992 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert b52ceb6392c0ce7a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP