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Artikel 2 · BT-Drs. 18/2141 · S. 14

Zu Artikel 2 (Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes)

Zu Nummer 1 Buchstabe a bis d (Anschrift als Hilfsmerkmal in § 2)
Die Vorschrift regelt für die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung die Aufnahme der Anschrift als
Hilfsmerkmal in verschiedenen Absätzen des § 2 für die in Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Statisti-
ken. Die Anschrift ist jeweils erforderlich, um die übermittelten Angaben auf Schlüssigkeit und Vollständig-
keit (Plausibilisierung, Doppelfallprüfung und Fehlzuordnung) zu überprüfen; als Hilfsmerkmal wird sie nach
Abschluss der Überprüfung gemäß § 12 Absatz 1 des Bundesstatistikgesetzes gelöscht. Mit der Aufnahme
der Anschriften sind für große Städte und insbesondere für die Stadtstaaten die Voraussetzungen erfüllt, um
den nächsten Zensusbestand der Bevölkerung auf Stadtteil-/Ortsteilebene fortschreiben zu können. Ferner
wird dadurch ermöglicht, statistische Daten sowohl unterhalb der Gemeindeebene als auch gemeindeüber-
greifend auswerten und darstellen zu können, was bisher nur für administrative Raumgliederungen (z. B.
Gemeinde, Landkreis, Regierungsbezirk) möglich ist. Dies ist insbesondere von Interesse für vielfache bun-
desweite und regionale Verwaltungsaufgaben, z. B. für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, die Ge-
sundheitsvorsorge oder die Umwelt- und Infrastrukturplanung. Die Anschrift umfasst ergänzend zum Woh-
nort den Straßennamen, die Hausnummer und einen Buchstaben- oder Ziffernzusatz.

Zu Nummer 2 (Klarstellende Änderung in § 3)
Die Änderung in § 3 (Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Ehesachen und Lebenspartnerschaftssachen)
erfolgt, um neben dem Fall der Aufhebung einer nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz geschlossenen Leben-
spartnerschaft nun auch die gerichtliche Feststellung des Nichtbestehens einer

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.395 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/2141, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 30.597–36.992 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert b52ceb6392c0ce7a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP