Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 18/1797 · S. 34
Zu Artikel 8 (Änderung der Erschwerniszulagenverordnung)
Zu Artikel 8 (Änderung der Erschwerniszulagenverordnung) Zu Nummer 1 (§ 4 Absatz 1) Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen auf die vergleichbare Zulage (Tarif: Zeitzuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit) im Besoldungsbereich. Zu Nummer 2 (§ 8) Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen auf die vergleichbare Zulage (Tarif: Taucherzulage) im Besoldungsbereich. Die Zulage wurde zuletzt durch das Bundesbesoldungs- und - versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 vom 29. Juli 2008 (BGBl. I S. 1582) mit Wirkung vom 1. Januar 2009 erhöht. Die jetzige Anpassung berücksichtigt die seitdem erfolgten linearen Erhöhungen, die für diese Zulage – entsprechend der Regelung für Tarifbeschäftigte – bisher nicht übernommen wurden. Die Erhöhung ab 1. März 2014 entspricht der Erhöhung im Tarifbereich. Zu Nummer 3 (§ 17) Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen auf die vergleichbare Zulage (Tarif: Pflege Schwer- brandverletzter) im Besoldungsbereich. Zu Nummer 4 (§ 23 Absatz 1 Satz 2) Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen auf die vergleichbare Zulage (Tarif: Beseitigung von Kampfstoffmunition) im Besoldungsbereich. Die Zulage wurde zuletzt durch das Bundesbesoldungs- und - versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 vom 29. Juli 2008 (BGBl. I S. 1582) mit Wirkung vom 1. Januar 2009 erhöht. Die jetzige Anpassung berücksichtigt die seitdem erfolgten linearen Erhöhungen, die für diese Zulage – entsprechend der Regelung für Tarifbeschäftigte – bisher nicht übernommen wurden. Die Erhöhung ab 1. März 2014 entspricht der Erhöhung im Tarifbereich.
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Herkunft
BT-Drs. 18/1797, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 56.795–58.385 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.21) +D1D2D3 · Prüfwert 7fd408b8ff64a9cf….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP