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Artikel 8 · BT-Drs. 18/1797 · S. 34

Zu Artikel 8 (Änderung der Erschwerniszulagenverordnung)

Zu Artikel 8 (Änderung der Erschwerniszulagenverordnung)
Zu Nummer 1 (§ 4 Absatz 1)
Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen auf die vergleichbare Zulage (Tarif: Zeitzuschläge für
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit) im Besoldungsbereich.
Zu Nummer 2 (§ 8)
Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen auf die vergleichbare Zulage (Tarif: Taucherzulage) im
Besoldungsbereich. Die Zulage wurde zuletzt durch das Bundesbesoldungs- und -
versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 vom 29. Juli 2008 (BGBl. I S. 1582) mit Wirkung vom 1. Januar
2009 erhöht. Die jetzige Anpassung berücksichtigt die seitdem erfolgten linearen Erhöhungen, die für diese
Zulage – entsprechend der Regelung für Tarifbeschäftigte – bisher nicht übernommen wurden. Die Erhöhung
ab 1. März 2014 entspricht der Erhöhung im Tarifbereich.
Zu Nummer 3 (§ 17)
Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen auf die vergleichbare Zulage (Tarif: Pflege Schwer-
brandverletzter) im Besoldungsbereich.
Zu Nummer 4 (§ 23 Absatz 1 Satz 2)
Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen auf die vergleichbare Zulage (Tarif: Beseitigung von
Kampfstoffmunition) im Besoldungsbereich. Die Zulage wurde zuletzt durch das Bundesbesoldungs- und -
versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 vom 29. Juli 2008 (BGBl. I S. 1582) mit Wirkung vom 1. Januar
2009 erhöht. Die jetzige Anpassung berücksichtigt die seitdem erfolgten linearen Erhöhungen, die für diese
Zulage – entsprechend der Regelung für Tarifbeschäftigte – bisher nicht übernommen wurden. Die Erhöhung
ab 1. März 2014 entspricht der Erhöhung im Tarifbereich.

BT-Drs. 18/1797 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/1797, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 56.795–58.385 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.21) +D1D2D3 · Prüfwert 7fd408b8ff64a9cf….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP