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Artikel 7 · BT-Drs. 18/1558 · S. 55

Zu Artikel 7 (Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes)

Zu Artikel 7 (Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes)

Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Lohnuntergrenzenverordnungen für die Arbeitnehmerüber-
lassung ist inhaltlich weitgehend dem Vorbild der entsprechenden Ermächtigungsgrundlage in § 7 in Verbin-
dung mit § 5 nachgebildet. Zur Vermeidung unbeabsichtigter Gegenschlüsse soll deshalb die in § 5 (Artikel 9
Nummer 4) vorgesehene Klarstellung zur Reichweite der Ermächtigungsgrundlage auch im Wortlaut des § 3a
nachvollzogen werden.
Zu Buchstabe b
Redaktionelle Anpassung an die Änderung des § 7 Absatz 1: Auch hier wird durch einen ausdrücklichen
Texteinschub – statt wie bisher durch einen Verweis auf das Tarifvertragsgesetz – das Erfordernis des öffent-
lichen Interesses klargestellt.
Zu Buchstabe c
Redaktionelle Anpassung an die Änderung des § 7: Auch hier entfällt damit die bisherige Verweisung auf § 5
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Tarifvertragsgesetzes.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Die Aufnahme auch der nicht rechtzeitigen Zahlung des Mindeststundenentgelts erfolgt klarstellend zur
Vermeidung von unbeabsichtigten Gegenschlüssen im System der (branchenspezifischen) Mindestlöhne.
Zu Buchstabe b
Die Klarstellung hinsichtlich des Zeitpunkts für die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers nach § 17c Ab-
satz 1 (s. nachfolgend zu Nummer 3) wird hier im entsprechenden Ordnungswidrigkeitentatbestand nachvoll-
zogen.

Zu Nummer 3
Parallel zu § 17 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes und § 19 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
wird auch bei den Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz der Zeitpunkt gesetz-
lich konkretisiert, bis zu dem der Arbeitgeber spätestens seine Aufzeichnungspflicht zu erfüllen hat. Mit dem
vorgesehenen Zeitraum von längstens sieben Tagen wi

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.664 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/1558, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 197.701–200.365 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2b7ea09c25b2a489….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP