Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 18/1558 · S. 55
Zu Artikel 7 (Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes)
Zu Artikel 7 (Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Lohnuntergrenzenverordnungen für die Arbeitnehmerüber- lassung ist inhaltlich weitgehend dem Vorbild der entsprechenden Ermächtigungsgrundlage in § 7 in Verbin- dung mit § 5 nachgebildet. Zur Vermeidung unbeabsichtigter Gegenschlüsse soll deshalb die in § 5 (Artikel 9 Nummer 4) vorgesehene Klarstellung zur Reichweite der Ermächtigungsgrundlage auch im Wortlaut des § 3a nachvollzogen werden. Zu Buchstabe b Redaktionelle Anpassung an die Änderung des § 7 Absatz 1: Auch hier wird durch einen ausdrücklichen Texteinschub – statt wie bisher durch einen Verweis auf das Tarifvertragsgesetz – das Erfordernis des öffent- lichen Interesses klargestellt. Zu Buchstabe c Redaktionelle Anpassung an die Änderung des § 7: Auch hier entfällt damit die bisherige Verweisung auf § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Tarifvertragsgesetzes. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Die Aufnahme auch der nicht rechtzeitigen Zahlung des Mindeststundenentgelts erfolgt klarstellend zur Vermeidung von unbeabsichtigten Gegenschlüssen im System der (branchenspezifischen) Mindestlöhne. Zu Buchstabe b Die Klarstellung hinsichtlich des Zeitpunkts für die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers nach § 17c Ab- satz 1 (s. nachfolgend zu Nummer 3) wird hier im entsprechenden Ordnungswidrigkeitentatbestand nachvoll- zogen. Zu Nummer 3 Parallel zu § 17 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes und § 19 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wird auch bei den Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz der Zeitpunkt gesetz- lich konkretisiert, bis zu dem der Arbeitgeber spätestens seine Aufzeichnungspflicht zu erfüllen hat. Mit dem vorgesehenen Zeitraum von längstens sieben Tagen wi
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.664 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/1558, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 197.701–200.365 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2b7ea09c25b2a489….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP