Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/1558 · S. 44
Zu Artikel 2 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes) Zu Nummer 1 Der Katalog der Zuständigkeiten der Gerichte für Arbeitssachen für Angelegenheiten, auf die das Beschluss- verfahren Anwendung findet, wird um eine Ziffer 5 erweitert. Ausschließlich die Gerichte für Arbeitssachen sind danach zuständig für die Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages nach dem Tarifvertragsgesetz bzw. einer Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a des Arbeitneh- mer-Entsendegesetzes oder § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Damit wird sichergestellt, dass nur noch die aufgrund ihrer Befassung mit Fragen des Arbeits- und Tarifrechts besonders sachnahen Gerichte für Arbeitssachen über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages nach dem Tarifvertragsgesetz bzw. einer Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu entscheiden haben. Das Beschlussverfahren ist wegen der dort geltenden Grundsätze, insbesondere der Verpflichtung zur Amtsermittlung, für eine Überprüfung der Wirksamkeit geeignet. Zu Nummer 2 Die Ergänzung des Absatzes 1 stellt klar, dass es sich bei der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Arbeitsge- richte um eine Grundregel handelt, von der durch Gesetz abgewichen werden kann. Zu Nummer 3 Durch das Anfügen eines Satzes 3 in § 10 wird den Besonderheiten des neuen Beschlussverfahrens nach § 2a Absatz 1 Nummer 5 im Bereich der Partei- bzw. Beteiligtenfähigkeit Rechnung getragen. Satz 3 sieht vor, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als oberste Arbeitsbehörde des Bundes über die in Satz 1 Genannten hinaus beteiligtenfähig ist. Das Gleiche gilt für die oberste Arbeitsbehörde eines Landes, soweit ihr die oberste Arbeits
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.409 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/1558 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/1558, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 152.382–164.791 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2b7ea09c25b2a489….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP