Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/1530 · S. 14
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 Zu Nummer 1 Eine versäumte Folgeänderung wird berichtigt. Zu Nummer 2 Durch die erneute Einfügung eines neuen Absatzes 3 wird das Tatbestandsmerkmal der nur gelegentlichen Auftragserteilung in Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 in wirtschaftlicher und zeitlicher Hinsicht konkreti- siert. Demnach werden Aufträge nur gelegentlich erteilt, wenn die Summe der Entgelte der in einem Kalen- derjahr erteilten Aufträge 450 Euro nicht übersteigt. In Satz 2 wird klargestellt, dass die Regelung zu Veranstaltungen in Absatz 2 Satz 2 unberührt bleibt. Dem- nach kann sich ein Unternehmen auch dann auf Absatz 2 Satz 2 berufen, wenn die Geringfügigkeitsgrenze des Absatzes 3 Satz 1 überschritten ist. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1530 Zu Nummer 3 Durch die Neufassung wird § 32 KSVG an die bestehende Praxis bei Neugründungen und bei der Durchfüh- rung von Ausgleichsvereinigungen angepasst. Bisher sieht Absatz 1 zwei Möglichkeiten für die Gründung einer Ausgleichsvereinigung vor: Die zur Abgabe Verpflichteten bilden mit Zustimmung der Künstlersozial- kasse eine Ausgleichsvereinigung oder die Ausgleichsvereinigung wird durch Vertrag zwischen der Künst- lersozialkasse und der Ausgleichsvereinigung gegründet. Die Gründung einer Ausgleichsvereinigung durch Vertrag hat sich bewährt. Der erste Fall kommt dagegen in der Praxis nicht mehr vor, da er keine Verwal- tungsvereinfachung mit sich bringt. Er kann entfallen. Absatz 1 Satz 1 und 2 werden entsprechend angepasst. In Absatz 1 Satz 1 werden außerdem die Wörter „nach § 24 zur Abgabe Verpflichtete“ durch die Wörter „mit einem Vertreter mehrerer Unternehmer“ ersetzt. Die neue Formulierung stellt klar, dass auch nicht abgabe- pflichtige Unternehmer Mitglied einer A
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.373 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/1530, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 37.598–43.971 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 04d14963a52056a6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP